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78 Suchergebnisse gefunden

  • E-Documents Validator | BELWARE

    Ab dem 1. Januar 2025 müssen Lieferanten in Deutschland XML-Dateien wie PEPPOLBIS3 senden, und Kunden müssen diese akzeptieren. Microsoft Dynamics 365 Business Central überprüft die Einhaltung von Standards wie EN16931 und CIUS PEPPOLBIS3 nicht automatisch. Nutzen Sie den Connector 365 E-Documents Validator, um die Konformität sicherzustellen. Überprüfen Sie eingehende XML-Dateien vor der Erstellung von Einkaufsrechnungen und ausgehende XML-Dateien vor dem Versand von Verkaufsrechnungen. Connector 365 E-Documents Validator Validieren, Visualisieren, Verarbeiten Jetzt kontaktieren Die Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Doch die Digitalisierung der Rechnungsprozesse ist längst mehr als eine gesetzliche Notwendigkeit – sie ist ein strategischer Hebel für Effizienz, Qualität und Zukunftssicherheit. Mit dem Connector 365 E-Documents Validator für Microsoft Dynamics 365 Business Central stellen Sie sicher, dass Ihre E-Rechnungsprozesse nicht nur gesetzeskonform, sondern auch durchgängig automatisiert und fehlerfrei sind. Unsere Lösung ergänzt die Standardfunktionalität von Business Central gezielt dort, wo sie endet: bei der Validierung von XML-basierten E-Rechnungen nach den offiziellen Normen EN16931 und CIUS PEPPOL BIS3 – sowohl beim Empfang als auch beim Versand. Validierung inklusive – für maximale Prozesssicherheit Ein zentrales Leistungsmerkmal des Validators ist die automatisierte Prüfung eingehender und ausgehender XML-Dateien. Eingehende Rechnungen werden vor der Belegerstellung auf Vollständigkeit, formale Korrektheit und Konformität mit dem gewählten Standard geprüft. Fehlerhafte Dateien werden nicht verarbeitet, sondern mit einem klaren Prüfbericht inklusive konkreter Korrekturhinweise zurückgemeldet. Auch ausgehende Rechnungen werden vor dem Versand validiert. So stellen Sie sicher, dass nur technisch und inhaltlich korrekte Dokumente Ihr System verlassen – ein entscheidender Faktor für reibungslose Abläufe, weniger Rückfragen und schnellere Zahlungen. Neue Funktionen seit Juli 2024 Formatprüfung für XRechnung und PEPPOL BIS3 Visualisierung von XRechnungen direkt in Business Central Diese Erweiterungen ermöglichen eine noch bessere Nachvollziehbarkeit und Kontrolle Ihrer elektronischen Belege – direkt im System, ohne externe Tools. Strategisch erweiterbar – zur Komplettlösung für E-Rechnungen In Kombination mit dem Connector 365 XRechnung oder dem Connector 365 E-Documents wird der Validator zur zentralen Komponente eines durchgängigen, medienbruchfreien E-Rechnungsprozesses. Während die anderen Apps den Versand und die Formatierung übernehmen, sorgt der Validator für die automatisierte Prüfung und Verarbeitung eingehender Belege – ebenfalls auf Basis von UBL oder CII. Das Ergebnis: ein vollständig integrierter, sicherer und effizienter E-Rechnungsprozess – direkt in Ihrer Dynamics 365 Business Central Umgebung. Ihr Nutzen auf einen Blick Rechtssicherheit durch vollständige Normprüfung Fehlerfreie Rechnungen ab dem ersten Versand Weniger Rückfragen und manuelle Nachbearbeitung Schnellere Zahlungsprozesse Zukunftssicherheit durch kontinuierliche Weiterentwicklung Bereit für den nächsten Schritt? Sie möchten sich zur E-Rechnung oder direkt zur Einführung beraten lassen oder direkt einen Workshop-Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Jetzt Termin vereinbaren Mit einem Klick zur Lösung - jetzt testen! Unser E-Documents Validator steht sowohl für SaaS als auch für On-Premises zur Verfügung und kann direkt ausprobiert werden: Für SaaS-Nutzer: die App ist im Microsoft AppSource verfügbar und kann ohne Einschränkungen in der Sandbox-Umgebung getestet werden. Wer die Lösung direkt im Produktivsystem einsetzen möchte, hat sogar 30 Tage Zeit, sie im Live-Betrieb zu testen - ganz ohne vorherige Lizenzierung. Für On-Premises-Nutzer: die Lösung kann über unser Downloadportal heruntergeladen und ebenfalls uneingeschränkt in Cronus- oder Testumgebungen eingesetzt werden. Die aktuellen Preise und Lizenzinformationen finden Sie hier: >BC15/SaaS | <BC14 Lösung entdecken - Demo oder Angebot ganz einfach anfordern Martin-Luther-Str.18 | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 2362 788 90 55 0 info@belware.de Vorname Nachname E-Mail Firma Vorwahl Telefonnummer BC-Version Option wählen Anliegen * Pflichtfeld Demo-Termin Angebot Nachricht Send Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir haben Ihre Nachricht erhalten und melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen.

  • Dynamics 365 Business Central | BELWARE

    Die ERP-Software für kleine und mittelständische Unternehmen verbindet alle Geschäftsbereiche miteinander. MS Dynamics 365 BC (ehemals DynamicsNAV/Navision) ist flexibel anpassbar und Ortsunabhängig nutzbar. Die Anwendung ist schnell implementiert und konfigurieren. Microsoft Dynamics 365 Business Central Ihr gesamtes Unternehmen an einem Ort Microsoft Dynamics 365 Business Central ist DIE ERP-Software für kleine und mittelständische Unternehmen. Sie verbindet all Ihre Betriebsabläufe in einem Template. Dabei absolut flexibel, denn Business Central ist in der Cloudversion absolut Ortsunabhängig und auf jedem Gerät verfügbar. Und es geht noch besser! Ihr Unternehmen wächst? Kein Problem, Business Central wächst flexibel mit. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Funktionen von Business Central. Cloud Geschäftsmodelle schneller übernehmen, flexible Bereitstellung, Zuverlässigkeit und Anpassunsfähigkeit. Jederzeit und überall miteinander vernetzt arbeiten, während Sie von allen Funktionen profitieren. Projekte Gewährleisten Sie den Erfolg und die Rentabilität Ihrer Projekte, indem Sie diese mit Microsoft Dynamics 365 Business Central planen und in Echtzeit begleiten. Insights Verbinden Sie Personen, Prozesse und Insights. Eingebettete Anleitungen, Dashboards und die Zusammenarbeit mit MS 365 und Teams ermöglichen bessere und schnellere Entscheidungen! Kundenservice Verbessern Sie Ihre Kundenbetreuung, indem Sie alles zentral verwalten und in den Service miteinbeziehen. Finanzen Schnell zum Finanzabschluss, Prognosen verbessern und Berichte & Leistungen in Echtzeit verfolgen an allen Standorten. Lager- management Verfolgen Sie Ihren Einkauf, die Produktion, den Bestand und das Lager, sodass Sie immer den Lieferzeitpunkt sicherstellen können. . Branchenspezifische Apps erweitern Ihr Business Central zu einem flexiblen, perfekt angepassten Begleiter im Geschäftsalltag. Solche Add-Ons oder Apps finden Sie auch von uns im Bereich Kommunikation, Belegmanagement und Schnittstellen. Welche Lizensierung passt zu Ihrem Unternehmen? Ist nichts passendes für Sie und Ihre Anforderungen dabei? Oder fehlen Ihnen bestimmte Funktionen, die Ihnen Ihren Arbeitsablauf vereinfachen und optimieren? Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin und wir finden gemeinsam die beste Lösung für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen! Beratungstermin All-in-One-Lizenzierungsoptionen vergleichen Dynamics 365 Business Central Essentials Dynamics 365 Business Central Premium unbegrenzte Benutzerzahl unbegrenzte Anzahl von Unternehmen Anpassung und Erweiterbarkeit mehrere Umgebungen Finanzmanagement Vertrieb und Marketing Vertrieb und Lieferung Einkaufskonto und Verbindlichkeiten Bestand Beschaffungsplanung und Verfügbarkeit Projektmanagement Serviceverwaltung Lagerortverwaltung Produktion Lizensierungsleitfaden Sie sind bereits Nutzer von Microsoft Dynamics 365 Business Central und auf der Suche nach Apps, AddOns oder Extensions um Ihren workflow und Ihre Produktivität zu verbessern? Unsere Apps finden Sie HIER .

  • AGB | BELWARE

    die AGB der BELWARE GmbH bezeichnet die allgemeinen Geschäftebedingungen unseres Unternehmens AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.01.2024 BELWARE GmbH Martin-Luther-Str. 18 46284 Dorsten Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8162 Geschäftsführer: Jörg Belecke, Johanna Belecke Im folgenden BELWARE Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültig ab 01.01.2024 § 1 Tätigkeit/Auftrag 1. Aufträge an BELWARE können telefonisch, per E-Mail oder schriftlich im Original erteilt werden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages zustande oder durch Beginn der Auftragsdurchführung. Für die Annahme dürfen die gleichen Kommunikationsmittel benutzt werden wie die, die für die Auftragserteilung verwandt wurde. 2. Bei Auftragserteilung per E-Mail oder Telefon trägt der Auftraggeber das Risiko der Verfälschung oder technischen Veränderung oder Unvollständigkeit des Auftrages durch diese Beauftragungsform. BELWARE kann sich auf die Vollständigkeit und richtigen Inhalt verlassen. Für die Auftragsbestätigung durch BELWARE gilt, dass diese so, wie abgesandt, auch angekommen ist. 3. Die Leistung von BELWARE erfolgt ausschließlich nach diesen Bestimmungen. Sie gelten insbesondere auch für alle Folgeaufträge, auch wenn hierauf in den Folgeaufträgen/Bestätigungen nicht gesondert Bezug genommen wird. Aufträge des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen Einkaufsbedingungen/AGB wird hiermit widersprochen. 4. BELWARE ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages externer Mitarbeiter zu bedienen. In der Wahl der Mittel zur Auftragsdurchführung ist BELWARE grundsätzlich frei, fachliche Weisungen hat er nicht zu beachten. Beachtet er sie trotzdem und resultieren daraus Mehraufwendungen, so hat der Auftraggeber diese auszugleichen. BELWARE ist zur Teilleistung berechtigt. 5. Die Aufträge beinhalten nicht die rechtliche Prüfung, inwieweit die Auftragserfüllung gegen Vorschriften des Steuerrechts oder andere Gesetze verstößt, auch nicht gegen Urheberrechte der Software, die durch die Programmierung ergänzt wird. Es erfolgt auch keine Überprüfung, ob durch die ergänzende Programmierung möglicherweise Gewährleistungsrechte der ursprünglichen Software untergehen. Es besteht keine Verpflichtung seitens BELWARE, die erstellten Programme geänderten Rechtsvorschriften anzupassen oder den Auftraggeber darauf hinzuweisen. § 2 Vergütung, Verzug, Kündigung, Schadensersatz 1. Für jeden Auftrag ist vorab eine pauschale Vergütung oder eine Vergütung nach Aufwand zu vereinbaren. 2. Die Zeitabrechnungen erfolgen je angefangene 15 Minuten. Eine Zwischenrechnung kann nach jeweils fünf Stunden erfolgen. Bei Pauschalvergütungen ist BELWARE berechtigt, einen Vorschuss von 50% der Gesamtsumme nach Auftragserteilung zu verlangen. BELWARE kann seine Leistung so lange zurückhalten, bis die Rechnungen / Vorschussrechnungen ausgeglichen sind. Entscheidend ist der Geldeingang bei BELWARE. BELWARE ist zudem berechtigt, vor Übergabe der fertiggestellten Leistung die vollständige Bezahlung seiner Forderungen zu verlangen. 3. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung auszugleichen. Werden die Forderungen nicht fristgerecht ausgeglichen, kann BELWARE eine Nachfrist zur Zahlung von 14 Tagen setzen (Mahnung). Erfolgt auch dann keine Zahlung, ist BELWARE berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen und pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der pauschale Schadensersatz beläuft sich auf 50% der restlichen Vergütungssumme, die umgesetzt worden wäre, wenn der Auftrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. BELWARE behält sich einen höheren Schadensersatzanspruch vor. Für die bereits geleisteten Arbeiten ist die bis dahin verdiente Vergütung zu zahlen. Je Mahnung ist ein pauschaler Aufwand von 10,00 € zu ersetzen sowie Verzugszinsen in Höhe von 10% zu zahlen, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. § 3 Auftragserfüllung 1. Noch während der Auftragsbearbeitung kann sich herausstellen, dass der Auftrag wider Erwarten aufgrund technischer Probleme nicht oder nicht zu dem vereinbarten Preis ausgeführt werden kann. BELWARE ist berechtigt, noch innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang vom Auftrag zurückzutreten. Eine Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit entfällt. Die Übergabe der bis dahin erbrachten Leistung entfällt. 2. Ist der Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung verpflichtet, bestimmte Informationen an BELWARE herauszugeben oder bestimmte Materialien zur Verfügung zu stellen (Mitwirkungspflichten), so sind diese Mitwirkungspflichten unverzüglich nach Anforderung vorzunehmen. Werden die Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt und ist auch eine gesetzte Nachfrist von 14 Tagen erfolglos verstrichen, ist BELWARE berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz nach § 2 zu verlangen oder die Bearbeitung des Auftrages von der Erfüllung der geforderten Mitwirkung abhängig zu machen. 3. Ist für den Auftrag eine bestimmte Ausführungsfrist vereinbart, gilt folgendes: Die Ausführungsfrist kann verlängert werden, wenn BELWARE oder der sachbearbeitende Mitarbeiter erkrankt ist oder sonstige, nicht im Einflussbereich von BELWARE stehende Umstände eine Verzögerung bedingen, insbesondere durch Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Rohstoff- und Energiemangel, behördliche Anordnungen oder nicht erteilte Genehmigungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich von Monopoldiensten etc. BELWARE ist berechtigt, in diesen Fällen die Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. 4. Sollte die vereinbarte Frist zur Leistung nicht von BELWARE eingehalten werden, muss BELWARE schriftlich darauf hingewiesen werden, dass die Frist versäumt wurde. Der Auftraggeber hat dabei eine Nachfrist zur Fertigstellung von mindestens vier Wochen zu setzen und, wenn das gewollt ist, darauf hinzuweisen, dass der Auftrag bei erneuter Fristversäumung entzogen wird. Wird die Frist erneut nicht eingehalten, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Wochen schriftlich gekündigt werden. Die bis zum Kündigungszeitpunkt geschaffene Leistung ist entsprechend zu vergüten. BELWARE ist insoweit zu Teilleistungen berechtigt. Wird die Leistung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch fertiggestellt, ist der Vertrag erfüllt. 5. Ein Schadensersatz bei nicht fristgerechter Erfüllung ist ausgeschlossen, soweit BELWARE nicht vorsätzlich gehandelt hat. Er ist begrenzt auf maximal den Betrag, der als Vergütung bei ordnungsgemäßer Erfüllung vereinbart war. § 4 Datenschutz und Geheimhaltung 1. BELWARE hält sich an die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten dürfen von BELWARE oder von Dritten zur Durchführung des Auftrages verarbeitet werden. 2. BELWARE verpflichtet sich und alle für die Auftragsabwicklung eingesetzten Personen, dauerhaft über alle ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung vom Auftraggeber bekannt gewordenen Daten, insbesondere Kundendaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Dritten nicht zugänglich zu machen und somit geheim zu halten. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrages. § 5 Mängel/Gewährleistung 1. Die Herstellung von Software erfolgt mit der erforderlichen Sorgfalt. Trotzdem können Fehler nicht vollständig bei allen Anwendungen ausgeschlossen werden. Das ist dem Auftraggeber bekannt. Insbesondere bei individuell erstellten Softwarelösungen zur Ergänzung bereits bestehender Lizenzsoftware kann Fehlerfreiheit nicht garantiert werden. Sollten Nachbesserungsarbeiten erforderlich werden, erfolgen diese auf Kosten des Auftraggebers, außer der Auftraggeber weist nach, dass die Leistung fehlerhaft erbracht wurde. Sollte die Leistung in diesem Sinne fehlerhaft erbracht worden sein, ist der Umfang der Mängel BELWARE unverzüglich schriftlich mitzuteilen. BELWARE ist zur Mängelbeseitigung berechtigt. Erst nach erfolglosen drei Mangelbeseitigungsversuchen ist der Auftraggeber berechtigt, weitere gesetzliche Ansprüche durchzusetzen. 2. Bei Änderungen oder auch nur Änderungsversuchen an der Software ohne Genehmigung durch BELWARE entfallen alle Mängelgewährleistungsansprüche, außer der Auftraggeber weist nach, dass der Fehler nicht von diesen Änderungen verursacht wurde. § 6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens 1. Die Haftung von BELWARE auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §6 eingeschränkt. 2. BELWARE haftet nicht a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; b) im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken. 3. Soweit BELWARE gemäß § 6 2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die BELWARE bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer BELWARE Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. 4. In den Fällen dieses § 6 3. sind mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. 5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von BELWARE für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von 5.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BELWARE. 7. Soweit BELWARE technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 8. Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. § 7 Nutzungsberechtigung/Urheberrechte, Schadensersatz 1. Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständigem Ausgleich der Vergütung auf den Auftraggeber übertragen, bis dahin bleiben die Nutzungsrechte bei BELWARE Ein Weiterverkauf der Programme durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. BELWARE kann die Programme weiter veräußern. 2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von BELWARE gefertigten Programme, Plänen, Entwürfe, Zeichnungen u.ä. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstehen, verbleiben diese bei BELWARE. BELWARE ist selbstverständlich frei in der weiteren Vermarktung seiner aufgrund des Auftrages erlangten eigenen Erkenntnisse. 3. Die Programme, die als Ergänzung zu bestehender lizenzierter Software erstellt wurden, werden für die Anzahl der zum Zeitpunkt der Übertragung der Nutzungsrechte vorhandenen Lizenzen erstellt. Müssen aufgrund der Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers (Bsp. Microsoft) aufgrund Erweiterungen des Geschäftsfeldes, des Betriebes o.ä. vom Auftraggeber weitere Lizenzen hinzugekauft werden, so ist auch für die Erweiterungen, die BELWARE erstellt hat, eine Gebühr zu entrichten, um die Programme weiterhin für die weiteren Lizenzen nutzen zu dürfen. Es ist eine angemessene Vergütung zu entrichten, die nicht unter 30% der Herstellungskosten der Programme angefallen sind. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Erwerb weiterer Lizenzen BELWARE zu melden, spätestens vier Wochen nach deren Erwerb, damit eine entsprechende Nachberechnung erfolgen kann. Erfolgt die Meldung verspätet oder gar nicht, hat der Auftraggeber einen pauschalen Schadensersatz zu leisten in Höhe von 50% des ursprünglichen Auftragswertes, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. § 8 Erlaubnis zur Programmerweiterung 1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass BELWARE seine Leistungen erbringen darf, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Softwarelizenzen. Gegebenenfalls hat BELWARE sich die Erlaubnis von dem Berechtigten zu holen, damit Änderungen oder Ergänzungen zur Software programmiert und eingesetzt werden dürfen. Zur Lösung des an BELWARE angetragenen Problems muss dieser ggf. fremde Software nutzen. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, hierfür möglicherweise erforderliche Lizenzen und Erlaubnisse zu besorgen. Das Unterlassen dieser Pflicht geht ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers, er hat BELWARE von Ansprüchen Dritter freizustellen. Als zusätzliche Besonderheiten nur für Aufträge, bei denen BELWARE als Subunternehmer für den Auftraggeber auftritt, gelten die §§ 9-11; § 9 Aufträge für Dritte 1. BELWARE erbringt seine Leistung für den Auftraggeber, indem er direkt mit dem Dritten Lösungen für das bestehende Problem (Auftrag) erarbeitet. Gegenüber dem Dritten tritt BELWARE als Mitarbeiter des Auftraggebers auf, außer es ist im Vertrag anderes geregelt. BELWARE kann direkt mit dem Dritten Termine absprechen und Details des Auftrages regeln. 2. Würde aufgrund dieser Absprachen der ursprüngliche Auftrag erweitert werden, ist vor weiterer Auftragsbearbeitung der Auftraggeber davon zu unterrichten, wenn eine Mehrvergütung von 30% des ursprünglichen Auftragswertes aus den Änderungen BELWARE Software GmbH resultieren, und aufzufordern, diesen geänderten Auftrag zu erteilen. Liegen die Änderungen unter diesem Prozentsatz oder wurden sie vom Auftraggeber genehmigt, hat der Auftraggeber die damit verbundene erhöhte Vergütung zu zahlen. § 10 Abtretung der Forderung des Auftraggebers gegenüber dem Dritten an BELWARE 1. Der Auftraggeber tritt BELWARE seine Forderungen gegenüber dem Dritten aufgrund der erbrachten Leistung von BELWARE in der Höhe ab, in der die Forderungen von BELWARE gegenüber dem Auftraggeber bestehen, BELWARE nimmt die Abtretung an. 2. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Trotzdem ist BELWARE im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur dann Gebrauch machen, wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder insolvent/zahlungsunfähig ist bzw. das Konkursverfahren beantragt oder eröffnet ist. 3. BELWARE kann in einem solchen Falle verlangen, dass ihm die abgetretene Forderung sowie die Daten des Dritten benannt und ihm die Unterlagen ausgehändigt werden sowie dem Dritten von Seiten des Auftraggebers die Abtretung angezeigt wird. BELWARE darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Bis zur Zahlung der Vergütung bleibt es gemäß § 7 I. § 11 Haftung gegenüber Dritten 1. Für eine Haftung für Schäden, die anlässlich der Auftragsbearbeitung beim Dritten, egal aus welchem Rechtsgrund, entstehen, gilt, dass BELWARE nur so gegenüber dem Auftraggeber haftet, wie wenn er Arbeitnehmer des Auftraggebers wäre. 2. Im Übrigen bleibt es bei der Haftungsbegrenzung nach § 6. § 12 Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Dorsten, es gilt deutsches Recht. § 13 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten. § 14 Nebenabreden, Schriftform, Aufrechnungsverbot Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Vertragsabsprachen im Einzelauftrag gehen diesen Regelungen jedoch vor. Der Auftraggeber kann mit Forderungen gegenüber BELWARE nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Dorsten, Dezember 2023

  • Über uns | BELWARE

    Wir sind gut. Unsere Partner sind es auch. Partner Als Experten für Microsoft Dynamics 365 Business Central, E‑Rechnung, Belegausgabe und Automatisierung konzentrieren wir uns auf genau die Bereiche, in denen wir maximale Qualität liefern. Statt einen „Alles können“-Ansatz zu verfolgen, setzen wir auf tiefes Know‑how und klare Spezialisierung – für Ergebnisse, die sitzen. Für Anforderungen außerhalb unserer Kernkompetenzen arbeiten wir mit zertifizierten, handverlesenen Partnern, die in ihrem jeweiligen Bereich führend sind. So verbinden wir unsere eigene Expertise mit ergänzenden Fachkenntnissen und schaffen ganzheitliche Lösungen für Business Central, ohne Qualitätseinbußen. Ihre Vorteile durch unser Partnernetzwerk: Ganzheitliche Lösungen aus einer Hand Weniger Koordination dank zentralem Ansprechpartner Schnellere Projektergebnisse durch abgestimmte Zusammenarbeit Geprüfte Qualität & zuverlässige Projektmethodik Zugang zu Speziallösungen, die Business Central optimal erweitern Wir bündeln interne und externe Stärken, damit Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Business-Central‑Systemlandschaft erhalten – effizient, zukunftssicher und passgenau. Unser Partner für STARFACE Sie möchten STARFACE als moderne, flexible Telefonanlage in Ihrem Unternehmen einführen? Für diesen Bereich arbeiten wir mit unserem spezialisierten Partner Skysystems zusammen. Skysystems verfügt über umfassende Erfahrung in der Implementierung, Anpassung und Integration von STARFACE‑Lösungen – ideal für Unternehmen, die eine zuverlässige, skalierbare und zukunftssichere Telefonieplattform suchen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass STARFACE perfekt in Ihre bestehende Systemlandschaft eingebunden wird – effizient, sauber umgesetzt und mit klaren Ansprechpartnern. Ihr Vorteil: STARFACE‑Einführung durch zertifizierten Spezialisten Ein zentraler Ansprechpartner während des gesamten Projekts Schnelle, koordinierte Umsetzung Gerne vereinbaren wir für Sie einen Termin direkt mit unserem Partner, Herrn Ghosh von Skysystems. Melden Sie sich einfach bei uns – wir kümmern uns um alles Weitere. Vision Das ist ein Textabschnitt. Klicke auf „Text bearbeiten“ oder doppelklicke auf das Textfeld, um den Inhalt individuell anzupassen. Füge alle Informationen hinzu, die für Besucher relevant sind.

  • Days of Knowledge | BELWARE

    BELWARE GmbH specializes in digital solutions that streamline business operations, focusing on electronic invoicing and document automation. We help businesses enhance efficiency, reduce costs, and stay compliant with evolving regulations. Our app Connector 365 E-Documents for B2Brouter's solution allows seamless integration into existing systems, automating workflows and improving efficiency. With us, companies can manage invoicing processes with ease—from free invoice sending to ERP integration, including direct integration with Microsoft Dynamics 365 Business Central. Together with B2Brouter we ensure a smooth, compliant transition to e-invoicing for businesses around the globe. BELWARE B2Brouter is a global e-invoicing platform that enables businesses and public administrations to issue, receive, and manage their invoices easily and efficiently while complying with the regulations and standards of each country. Accredited as an e-invoicing service provider in multiple countries, B2Brouter operates in key markets such as Germany, Spain, France, Italy, the Netherlands, Belgium, Australia, New Zealand, Singapore, Malaysia, and Japan. Currently, it serves more than 200,000 companies in over 100 countries. The platform offers plans tailored to businesses of all sizes, from free invoice sending to ERP integration. Additionally, B2Brouter is integrated with Microsoft Dynamics 365 Business Central via e-Documents, allowing users to send e-invoices directly from Microsoft Dynamics B2Brouter

  • E-Documents | BELWARE

    E-Dokumente direkt aus Microsoft Dynamics 365 Business Central (Dynamics NAV/Navision). Verschiedene Rechnungsformate senden und empfangen: XRechnung, Peppol, ZUGFeRD. Automatischer Rechnungsversand. Connector 365 E-Documents Senden und Empfangen verschiedenster Rechnungsformate in Business Central über PEPPOL Jetzt kontaktieren Elektronische Dokumente sicher und automatisiert über PEPPOL versenden und empfangen Mit dem Connector 365 E-Documents verbinden Sie Microsoft Dynamics 365 Business Central direkt mit dem PEPPOL-Übertragungskanal – und automatisieren den Austausch elektronischer Dokumente mit Geschäftskunden und öffentlichen Auftraggebern. Die Lösung ist bereits für die Schnittstellenversion v2 vorbereitet und damit zukunftssicher aufgestellt. Was ist PEPPOL? PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online) ist ein europaweit standardisiertes Netzwerk für den sicheren und strukturierten Austausch elektronischer Geschäftsdokumente – insbesondere E-Rechnungen – zwischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Ihre Vorteile mit dem Connector 365 E-Documents Direkte Anbindung an einen zertifizierten PEPPOL Access Point Automatisierter Versand und Empfang von E-Dokumenten direkt aus Business Central Unterstützung verschiedener Rechnungsformate, z. B. PEPPOL BIS Kompatibel mit Unternehmen jeder Branche und Größe Zukunftssicher durch Unterstützung der PEPPOL-Schnittstelle v2 Nahtlose Integration dank Nutzung der Microsoft E-Document Core Extension So funktioniert’s Der Connector 365 E-Documents ermöglicht es Ihnen, elektronische Dokumente wie Rechnungen, Gutschriften oder Bestellungen direkt aus Business Central über einen PEPPOL Access Point zu versenden und zu empfangen. Dabei werden alle relevanten Daten automatisch übernommen und im gewünschten Format bereitgestellt – ganz ohne manuelle Zwischenschritte. Für wen ist die Lösung geeignet? Die App richtet sich an Unternehmen jeder Größe, die: regelmäßig elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber oder Geschäftspartner senden, gesetzliche Anforderungen zur E-Rechnung erfüllen müssen, ihre Prozesse rund um den Dokumentenaustausch effizienter gestalten möchten. Technische Basis Die Lösung basiert auf der E-Document Core Extension von Microsoft und fügt sich nahtlos in Ihre bestehende Business Central-Umgebung ein – ohne aufwändige Anpassungen oder externe Tools. Bereit für den nächsten Schritt? Sie möchten sich zur E-Rechnung oder direkt zur Einführung beraten lassen oder direkt einen Workshop-Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Jetzt Termin vereinbaren Mit einem Klick zur Lösung - jetzt testen! Unsere E-Documents steht sowohl für SaaS als auch für On-Premises zur Verfügung und kann direkt ausprobiert werden: Für SaaS-Nutzer: die App ist im Microsoft AppSource verfügbar und kann ohne Einschränkungen in der Sandbox-Umgebung getestet werden. Wer die Lösung direkt im Produktivsystem einsetzen möchte, hat sogar 30 Tage Zeit, sie im Live-Betrieb zu testen - ganz ohne vorherige Lizenzierung. Für On-Premises-Nutzer: die Lösung kann über unser Downloadportal heruntergeladen und ebenfalls uneingeschränkt in Cronus- oder Testumgebungen eingesetzt werden. Die aktuellen Preise und Lizenzinformationen finden Sie hier: >BC15/SaaS | <BC14 Lösung entdecken - Demo oder Angebot ganz einfach anfordern Martin-Luther-Str.18 | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 2362 788 90 55 0 info@belware.de Vorname Nachname E-Mail Firma Vorwahl Telefonnummer BC-Version Option wählen Anliegen * Pflichtfeld Demo-Termin Angebot Nachricht Send Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir haben Ihre Nachricht erhalten und melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen.

  • Mail Attachments Plus | BELWARE

    Mit Connector 365 Mail Attachments richten Sie Standardanhänge in Microsoft Dynamics 365 Business Central (ehemals Dynamics NAV/Navision) ein und verwenden so viele Anhänge pro Bericht, Kunde und Beleg wie Sie wollen, sogar zeitgesteuerte Anhänge. frei zu gestalten und einfach anhängen. Connector 365 Mail Attachments Plus Anhänge verwalten wie ein Profi Mail Attachments Plus bietet Ihnen eine Fülle von Funktionen, die Sie bei Ihren Anhängen unterstützen - und Sie müssen Dynamics 365 Business Central nie mehr verlassen, um die Anhänge an die Empfänger zu senden. Der Workflow bleibt gleich, starten Sie einfach den Versandprozess für Ihr ausgewähltes Dokument und Sie werden das neue Feld für Anhänge bemerken, in dem Sie alle gewünschten Anhänge hinzufügen können - der Dateityp spielt keine Rolle. Darüber hinaus können Sie ganz einfach Standard-Anhänge für Dokumente wie z.B. AGB einrichten, die immer an eine E-Mail angehangen werden sollen. Mit Standardanhängen können Sie Zeit sparen, indem Sie bestimmte Dateien einrichten, die immer dann verschickt werden, wenn Sie einen bestimmten Bericht versenden. Dies ist besonders nützlich für Dinge wie Geschäftsbedingungen oder Werbung. Diese stehen Ihnen auch auf Debitoren-Ebene zur Verfügung. Mail Attachments Plus in Business Central Mail Dialog im neuen Anhang-Feld Der Standard Mail-Dialog mit dem neuen Anhang-Feld Edit send mail to Nachdem alles angehängt wurde, ändert sich die Nummer im Dialog Mail Attachments Plus in Business Central 1/6 Dies alles bietet Ihnen Mail Attachments Plus Unbegrenzte Menge an Anhängen im Dialog Unbegrenzt viele Standardanhänge pro Bericht festlegen Unbegrenzt viele Standardanhänge pro Kunde/Bericht Unbegrenzt viele Standardanhänge pro Beleg Auf einen bestimmten Zeitraum eingeschränkte Standardanhänge Kompatibel mit allen gängigen Dateitypen Connector 365 Für alle Versionen ab BC15 SAAS Um Mail Attachments Plus aus dem AppSource zu laden, folgen Sie bitte unten stehendem Link. AppSource Lizenzbestellung ON PREM Wenn Sie Mail Attachments Plus für Ihr System bestellen möchten, folgen Sie unten stehendem Link. Download Lizenzbestellung Pre Sale Kontakt Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier ! Connector NAV/BC Für alle Versionen von BC14 und älter ON PREM Falls sie noch auf einer Altversion von Business Central arbeiten, dann kontaktieren Sie uns bitte. Kontakt Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier ! Funktionen können je nach eingesetzter Soft- und Hardware, sowie Versionsstand und Infrastruktur abweichen. To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key.

  • Preise | BELWARE

    Preise für Connector NAV/BC Addons und Connector 365 Apps aus Microsoft Dynamics 365 Business Central (ehemals Dynamics NAV/Navision). Preise Connector 365 Alle Preise zu unserer Connector 365 Produktlinie "Apps on AppSource" und "Apps on Prem" ab Version BC15. Preisliste E-Rechnung by BELWARE Alle Informationen und Preise zu unseren Lösungen für die E-Rechnung in Business Central / Dynamics NAV finden Sie hier. Broschüre Connector NAV Alle Preise zu unserer Connector NAV Produktlinie für "Basis" und "Module" bis Version BC14. Preisliste

  • Addressee Control | BELWARE

    Individuelle Empfängersteuerung für Ihr E-Mail und E-Post Verfahren. Mit Addressee Control richten Sie mehrere E-Mail-Adressen pro Kunde / Lieferant in MS Dynamics 365 Business Central (Dynamics NAV/Navision) ein. Steuern Sie die Standardempfänger pro Bericht, weitere Zieladressen in CC und BCC. Connector 365 Addressee Control Verbesserte Empfängersteuerung, zusätzliche CC und BCC Zieladressen Connector 365 Für alle Versionen ab BC15 SAAS Um Addressee Control aus dem AppSource zu laden, folgen Sie bitte unten stehendem Link. AppSource Lizenzbestellung ON PREM Wenn Sie Addressee Control für Ihr System bestellen möchten, folgen Sie unten stehendem Link. Download Lizenzbestellung Pre Sale Kontakt Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier ! Connector NAV/BC Für alle Versionen von BC14 und älter ON PREM Falls sie noch auf einer Altversion von Business Central arbeiten, dann kontaktieren Sie uns bitte. Kontakt Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier ! Funktionen können je nach eingesetzter Soft- und Hardware, sowie Versionsstand und Infrastruktur abweichen. To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key. Sie benötigen eine individuelle Empfängersteuerung für Ihr E-Mail und E-Post Verfahren? Sie benötigen weitere Zieladressen in CC und BCC? Mit Addressee Control richten Sie mehrere E-Mail-Adressen pro Kunde oder Lieferant ein. Steuern Sie die Standardempfänger pro Bericht. Im Standard von Microsoft Business Central ist das managen von Zieladressen extrem unübersichtlich und oft nicht nachvollziehbar. Mit unserer Lösung können diese Einstellungen sehr einfach vorgenommen werden. Anhand der Berichtsauswahl Verkauf und Einkauf kann der Anwender pro Verwendung durch einfache Konfiguration den gewünschten Empfänger setzen. Zusätzlich besteht häufig die Anforderung beim Versenden weitere Zieladressen anzugeben. Dies ist im Standard nicht möglich. Die Connector 365 Addressee Control App lässt eine einfache Steuerung in der Verwendung von weiteren Zieladressen in CC und BCC in Dokumentenlayouts zu. Bei Nutzung von Connector 365 XRechnung und Connector 365 E-Post ist die Steuerung der Empfänger ebenfalls möglich. Auch ist die Connector 365 Addressee Control App mit den anderen Apps der Connector 365 Produktreihe kompatibel.

  • Mail Sender Plus | BELWARE

    BELWARE bietet Ihnen zahlreiche Produkte, um Ihre Unternehmensprozesse in jeglicher Hinsicht zu optimieren. Connector 365 Mail Sender Plus Mailversand - übersichtlich und organisiert! Der Standard von Microsoft Dynamics 365 Business Central ermöglicht Ihnen E-Mails via SMPT nur über eine Adresse zu versenden. Das heißt, alle Berichte, egal ob Rechnungen, Angebote oder Nachfragen, werden über die gleiche Adresse versendet. Hat Ihr Unternehmen aber mehrere Adressen, um z.B. den Rechnungsversand von Angeboten zu trennen, lässt Sie der Standard im Stich. Mit dem Connector 365 Mail Sender Plus müssen Sie sich um das Organisieren von E-mails keine Sorgen mehr machen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, auf mehreren Ebenen, die durch ein Prioritätensystem gesteuert werden, zusätzliche Adressen zu hinterlegen. So können Sie Ihren Mailversand übersichtlich gestalten und optimal strukturieren. Das Mail Sender Plus Setup in dem alle Adressen eingetragen werden Im Mail-Dialog haben Sie nochmal die Möglichkeit die Adresse zu ändern 1/5 In unserer Einrichtung können Sie jedem Benutzer eine eigene E-Mail-Adresse zuweisen. Zusätzlich können Sie aber auch userunabhängige Adressen wie z.B. eine Buchhaltungsadresse der Einrichtung hinzufügen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die hinterlegten Adressen einem bestimmten Bericht oder einem Debitor/Kreditor zuzuweisen. Falls Sie noch während des Versands die Adresse ändern wollen, so ist ein Ändern im Dialog auch noch möglich. Eine Übersicht von dem, was der Mail Sender Plus Ihnen bieten kann: erweiterte Maileinrichtung mit mehreren Absendern änderbare Absenderadresse im Dialog eine Adresse pro Benutzer festlegen eine Standardadresse pro Bericht eine Standardadresse pro Kreditor/Debitor SAAS Um Mail Sender Plus aus dem AppSource zu laden, folgen Sie bitte unten stehendem Link. ON PREM Wenn Sie Mail Sender Plus für Ihr System bestellen möchten, folgen Sie unten stehendem Link. AppSource Test & Kauf Lizenzbestellung Pre Sale Kontakt To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key.

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