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78 Suchergebnisse gefunden

  • Days of Knowledge | BELWARE

    BELWARE GmbH specializes in digital solutions that streamline business operations, focusing on electronic invoicing and document automation. We help businesses enhance efficiency, reduce costs, and stay compliant with evolving regulations. Our app Connector 365 E-Documents for B2Brouter's solution allows seamless integration into existing systems, automating workflows and improving efficiency. With us, companies can manage invoicing processes with ease—from free invoice sending to ERP integration, including direct integration with Microsoft Dynamics 365 Business Central. Together with B2Brouter we ensure a smooth, compliant transition to e-invoicing for businesses around the globe. BELWARE B2Brouter is a global e-invoicing platform that enables businesses and public administrations to issue, receive, and manage their invoices easily and efficiently while complying with the regulations and standards of each country. Accredited as an e-invoicing service provider in multiple countries, B2Brouter operates in key markets such as Germany, Spain, France, Italy, the Netherlands, Belgium, Australia, New Zealand, Singapore, Malaysia, and Japan. Currently, it serves more than 200,000 companies in over 100 countries. The platform offers plans tailored to businesses of all sizes, from free invoice sending to ERP integration. Additionally, B2Brouter is integrated with Microsoft Dynamics 365 Business Central via e-Documents, allowing users to send e-invoices directly from Microsoft Dynamics B2Brouter

  • Kontakt | BELWARE

    Technische Fragen, Anwendungsunterstützung und Beratung. Überblick über unsere Produkte, Services und Leistungen erhalten Sie genauso wie Antworten zu Ihren Rechnungen und Konten. Infos über MS Dynamics 365 Business Central (ehemals Dynamics NAV/Navision), Microsoft 365, STARFACE, Connector 365. Seitenanfang Unbenannt Unbenannt Unbenannt Kontakt Kontakt Sie haben Fragen zu unseren Produkten, Dienstleistungen oder möchten uns einfach erreichen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht und helfen Ihnen gerne weiter. Damit Ihr Anliegen schnell bei der richtigen Ansprechperson landet, nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten: Support & Entwicklungswünsche Für technische Unterstützung, Supportanfragen oder individuelle Entwicklungswünsche kontaktieren Sie bitte unser Serviceteam. Bitte beachten Sie: Unsere Unterstützung ist kostenpflichtig. service@belware.de Allgemeine Anfragen Für allgemeine Informationen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an: info@belware.de 02362 788 90 55 0 Buchhaltung Bei Fragen zu Rechnungen oder Ihrem Debitoren-/Kreditorenkonto steht Ihnen unsere Buchhaltung zur Verfügung: buchhaltung@belware.de Öffnungszeiten Mo - Do Fr 8:00 am – 5:00 pm 8:00 am – 4:00 pm Martin-Luther-Str.58c, 46284 Dorsten info@belware.de 02362 788 90 55 0 First Name Last Name Email Message Send Thanks for submitting! Facebook Linkedin Instagram

  • E-Documents | BELWARE

    E-Dokumente direkt aus Microsoft Dynamics 365 Business Central (Dynamics NAV/Navision). Verschiedene Rechnungsformate senden und empfangen: XRechnung, Peppol, ZUGFeRD. Automatischer Rechnungsversand. Connector 365 E-Documents Senden und Empfangen verschiedenster Rechnungsformate in Business Central über PEPPOL Jetzt kontaktieren Elektronische Dokumente sicher und automatisiert über PEPPOL versenden und empfangen Mit dem Connector 365 E-Documents verbinden Sie Microsoft Dynamics 365 Business Central direkt mit dem PEPPOL-Übertragungskanal – und automatisieren den Austausch elektronischer Dokumente mit Geschäftskunden und öffentlichen Auftraggebern. Die Lösung ist bereits für die Schnittstellenversion v2 vorbereitet und damit zukunftssicher aufgestellt. Was ist PEPPOL? PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online) ist ein europaweit standardisiertes Netzwerk für den sicheren und strukturierten Austausch elektronischer Geschäftsdokumente – insbesondere E-Rechnungen – zwischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Ihre Vorteile mit dem Connector 365 E-Documents Direkte Anbindung an einen zertifizierten PEPPOL Access Point Automatisierter Versand und Empfang von E-Dokumenten direkt aus Business Central Unterstützung verschiedener Rechnungsformate, z. B. PEPPOL BIS Kompatibel mit Unternehmen jeder Branche und Größe Zukunftssicher durch Unterstützung der PEPPOL-Schnittstelle v2 Nahtlose Integration dank Nutzung der Microsoft E-Document Core Extension So funktioniert’s Der Connector 365 E-Documents ermöglicht es Ihnen, elektronische Dokumente wie Rechnungen, Gutschriften oder Bestellungen direkt aus Business Central über einen PEPPOL Access Point zu versenden und zu empfangen. Dabei werden alle relevanten Daten automatisch übernommen und im gewünschten Format bereitgestellt – ganz ohne manuelle Zwischenschritte. Für wen ist die Lösung geeignet? Die App richtet sich an Unternehmen jeder Größe, die: regelmäßig elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber oder Geschäftspartner senden, gesetzliche Anforderungen zur E-Rechnung erfüllen müssen, ihre Prozesse rund um den Dokumentenaustausch effizienter gestalten möchten. Technische Basis Die Lösung basiert auf der E-Document Core Extension von Microsoft und fügt sich nahtlos in Ihre bestehende Business Central-Umgebung ein – ohne aufwändige Anpassungen oder externe Tools. Bereit für den nächsten Schritt? Sie möchten sich zur E-Rechnung oder direkt zur Einführung beraten lassen oder direkt einen Workshop-Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Jetzt Termin vereinbaren Mit einem Klick zur Lösung - jetzt testen! Unsere E-Documents steht sowohl für SaaS als auch für On-Premises zur Verfügung und kann direkt ausprobiert werden: Für SaaS-Nutzer: die App ist im Microsoft AppSource verfügbar und kann ohne Einschränkungen in der Sandbox-Umgebung getestet werden. Wer die Lösung direkt im Produktivsystem einsetzen möchte, hat sogar 30 Tage Zeit, sie im Live-Betrieb zu testen - ganz ohne vorherige Lizenzierung. Für On-Premises-Nutzer: die Lösung kann über unser Downloadportal heruntergeladen und ebenfalls uneingeschränkt in Cronus- oder Testumgebungen eingesetzt werden. Die aktuellen Preise und Lizenzinformationen finden Sie hier: >BC15/SaaS | <BC14 Lösung entdecken - Demo oder Angebot ganz einfach anfordern Martin-Luther-Str.18 | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 2362 788 90 55 0 info@belware.de Vorname Nachname E-Mail Firma Vorwahl Telefonnummer BC-Version Option wählen Anliegen * Pflichtfeld Demo-Termin Angebot Nachricht Send Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir haben Ihre Nachricht erhalten und melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen.

  • STARFACE | BELWARE

    Telefonieren direkt aus Microsoft Dynamics 365 Business Central (ehemals Dynamics NAV/Navision). IP-Telefonanlagen für digitale Kommunikation. Cloudbasiert, keine zusätzliche Hardware nötig, Rufnummer bleibt bestehen, unabhängig vom Standort und DSGVO-konform. STARFACE IP Telefonanlagen für digitale Kommunikation READY FOR THE NEXT CALL? Früher war das Einrichten einer Telefonanlage mit großem Aufwand und vielen Kosten verbunden und hatte trotzdem noch einige Schwachstellen. Heute geht das alles einfacher und günstiger! Denn mit der cloudbasierten Telefonanlage von STARFACE holen Sie sich das Fundament für digitale Kommunikation ins Haus. So bietet STARFACE Ihnen eine digitale Plattform für das gesamte Unternehmen, welche weder an einen Standort noch an Endgeräte gebunden ist. Wo Sie auch sind, Sie bleiben im Workflow, denn Ihr Arbeitsplatz folgt Ihnen. So gewährleistet STARFACE die höchstmögliche Ortsunabhängigkeit bei maximaler Erreichbarkeit und vollumfänglicher Funktionalität. Mit den Unified Communications und Collaboration (UCC)-Lösungen investieren Sie in Ihre Mitarbeitenden und ermöglichen Ihnen eine kreative und effiziente Zusammenarbeit. Unkompliziert ist die Telefonanlage innerhalb von wenigen Minuten installiert, eingerichtet und betriebsbereit. Denn es ist keine Installation von Hardware nötig. So sparen Sie Zeit und Kosten. Ihre Kunden erreichen Ihr Unternehmen unter der gewohnten Rufnummer. Während Ihre Telefonanlage DSGVO-konform und ausfallsicher in deutschen Rechenzentren gehostet wird. Wächst Ihr Unternehmen stetig? STARFACE wächst mit Ihnen mit, denn es ist beliebig skalierbar und daher ideal für Unternehmen mit schnellem Wachstum. Legen Sie jetzt mit STARFACE den Grundstein für eine unbeschwerte Kommunikation. DIE VORTEILE DER STARFACE CLOUD AUF EINEN BLICK Schnell eingerichtet Unabhängig von Standort & Endgerät Made & hosted in Germany DSGVO-konform Unter einer Rufnummer erreichbar Auf Wunsch anbindbar an Ihre Microsoft Dynamics NAV / 365 Business Central Umgebung DIE LEISTUNGEN VON STARFACE CONNECT verbindet Ihre Telefonanlage über Internet mit dem öffentlichen Telefonnetz und bietet so vollwertige Festnetztelefonie kann für günstige Gespräche mit wenigen Clicks auf Ihrer STARFACE Telefonanlage (ab Version 6.2) aktiviert werden es ist keine Rufnummer-portierung notwendig einfache und automatische Konfiguration über Ihre STARFACE Telefonanlage sekundenschnelles Zu- oder Abschalten von STARFACE Connect DIE VORTEILE VON STARFACE CONNECT bis zu 60 zusätzliche Telefonleitungen inbegriffen kostenlose und kurzfristige Aktivierung Sicherheit durch verschlüsselte Gespräche günstiges telefonieren ab 0,9 Cent/Minute behalten Sie Ihre bekannte Rufnummer ohne Portierung Haben Sie noch Fragen zur STARFACE Cloud oder möchten eine Cloud-Anlage erwerben? Dann kontaktieren Sie uns , wir beraten und unterstützen Sie gerne! Jetzt kontaktieren In diesen Videos möchten wir Ihnen die Vorteile einer STARFACE Telefonanlage näher bringen! Jetzt informieren & Termin vereinbaren Martin-Luther-Str.18 | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 2362 788 90 55 0 info@belware.de Vorname Nachname E-Mail Firma Vorwahl Telefonnummer Nachricht Send Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir haben Ihre Nachricht erhalten und melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen.

  • BELWARE | moderne Cloud-Lösungen

    Moderne Cloud Lösungen für Unternehmen. Apps und Add-Ons für Microsoft Dynamics 365 Business Central ehemals Dynamics NAV/Navision. BELWARE spezialisiert sich auf Kommunikation und Belegausgabe. Partner von STARFACE mit passenden Lösungen wie CTI for STARFACE. XRechnung, Mail Versand, Stapelversand So geht Büro heute – digital, effizient, cloudbasiert. Sie arbeiten bereits digital - oder sind auf dem Weg dorthin? Wir begleiten Sie. Ob Sie eine bestehende Lösung optimieren, neue Funktionen ergänzen oder ganz neu starten möchten: wir unterstützen Sie mit Erfahrung, praxiserprobten Erweiterungen und individueller Entwicklung. Von der Standardlösung bis zur maßgeschneiderten Erweiterung - wir helfen Ihnen, Ihre Prozesse effizient, sicher und zukunftsfähig zu gestalten. BELWARE - Lösungen, die helfen. Erfahrung, die wirkt. Jetzt kontaktieren Mit nur einem Klick zur Info. Business Central Business Central ist Ihre ERP-Lösung - wir sind Ihr Partner dafür. Ob Standard oder individuelle Erweiterung: wir begleiten Sie mit Erfahrung, Lösungen und persönlicher Betreuung. Mehr erfahren Connector 365 Der Standard reicht nicht? Mit unseren Connector 365 Apps erweitern Sie Business Central gezielt - z.B. für Belegausgabe, Lieferantenbewertung und E-Rechnung. Mehr erfahren E-Rechnung E-Rechnung direkt in & aus Business Central? Mit unserer Lösung erstellen, versenden und verarbeiten Sie elektronische Rechnungen nach aktuellen Standards - einfach, sicher und gesetzeskonform. Mehr erfahren Beratung Sie brauchen Unterstützung rund um Business Central? Ob Standardprozesse, unsere Apps, Updates oder E-Rechnung - wir beraten Sie praxisnah, verständlich und lösungsorientiert. Mehr erfahren Aktuelles Was gibt's Neues? Hier finden Sie aktuelle Infos zu Events, Produktneuheiten, Entwicklungen rund um Business Central und mehr. Mehr erfahren Update von NAV auf BC Sie nutzen noch NAV und denken über den Umstieg? Ob erste Infos oder konkrete Projektplanung - wir begleiten Sie beim Update. Persönlich, erfahren und verlässlich. Mehr erfahren Unsere Kunden Ihre Nachricht an uns Martin-Luther-Str. 18 | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 2362 788 90 55 0 info@belware.de Name Firma Email Ihre Nachricht Send Danke für Ihre Nachricht!

  • E-Rechnungspflicht für Startups | BELWARE

    Get in Touch Martin-Luther-Str.58c | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 (0) 2362 7889055 0 info@belware.de Vorname Nachname Startup Email Dein Anliegen wählen: * Pflichtfeld Beratung zur E-Rechnungspflicht Beratung zur Unternehmenslösung Demo über Business Central Nachricht Senden Vielen Dank für das Einreichen!

  • Über uns | BELWARE

    Wir sind gut. Unsere Partner sind es auch. Partner Als Experten für Microsoft Dynamics 365 Business Central, E‑Rechnung, Belegausgabe und Automatisierung konzentrieren wir uns auf genau die Bereiche, in denen wir maximale Qualität liefern. Statt einen „Alles können“-Ansatz zu verfolgen, setzen wir auf tiefes Know‑how und klare Spezialisierung – für Ergebnisse, die sitzen. Für Anforderungen außerhalb unserer Kernkompetenzen arbeiten wir mit zertifizierten, handverlesenen Partnern, die in ihrem jeweiligen Bereich führend sind. So verbinden wir unsere eigene Expertise mit ergänzenden Fachkenntnissen und schaffen ganzheitliche Lösungen für Business Central, ohne Qualitätseinbußen. Ihre Vorteile durch unser Partnernetzwerk: Ganzheitliche Lösungen aus einer Hand Weniger Koordination dank zentralem Ansprechpartner Schnellere Projektergebnisse durch abgestimmte Zusammenarbeit Geprüfte Qualität & zuverlässige Projektmethodik Zugang zu Speziallösungen, die Business Central optimal erweitern Wir bündeln interne und externe Stärken, damit Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Business-Central‑Systemlandschaft erhalten – effizient, zukunftssicher und passgenau. Unser Partner für STARFACE Sie möchten STARFACE als moderne, flexible Telefonanlage in Ihrem Unternehmen einführen? Für diesen Bereich arbeiten wir mit unserem spezialisierten Partner Skysystems zusammen. Skysystems verfügt über umfassende Erfahrung in der Implementierung, Anpassung und Integration von STARFACE‑Lösungen – ideal für Unternehmen, die eine zuverlässige, skalierbare und zukunftssichere Telefonieplattform suchen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass STARFACE perfekt in Ihre bestehende Systemlandschaft eingebunden wird – effizient, sauber umgesetzt und mit klaren Ansprechpartnern. Ihr Vorteil: STARFACE‑Einführung durch zertifizierten Spezialisten Ein zentraler Ansprechpartner während des gesamten Projekts Schnelle, koordinierte Umsetzung Gerne vereinbaren wir für Sie einen Termin direkt mit unserem Partner, Herrn Ghosh von Skysystems. Melden Sie sich einfach bei uns – wir kümmern uns um alles Weitere. Vision Das ist ein Textabschnitt. Klicke auf „Text bearbeiten“ oder doppelklicke auf das Textfeld, um den Inhalt individuell anzupassen. Füge alle Informationen hinzu, die für Besucher relevant sind.

  • Produktreihen | BELWARE

    Sie suchen Add-Ons oder Apps für Microsoft Dynamics 365 Business Central (Dynamics NAV/Navision) oder suchen nach einem neuen ERP-System, einer neuen Telefonanlage oder Office? Microsoft / Office 365, Dynamics Business Central, Connector 365 Apps und STARFACE oder Teams, fit. Alle Produkte im Überblick Connector 365 Mit Connector 365 erhalten Sie passgenaue Apps aus unserer Produktreihe. Unsere Apps erweitern Ihre Geschäftsanwendungen in den Bereichen Belegausgabe, Kommunikation und sind Schnittstellen zu Dritt-Produkten, die im Standard nicht verfügbar sind. Selbstverständlich können Sie jede App vor dem Erwerb kostenlos testen, bevor Sie Ihre neue Lösung implementieren. mehr... Connector NAV Für den Beleg-, Daten- und Kommunikations-austausch zwischen Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern. Hybride und digitale Arbeitsabläufe werden gebündelt und optimiert. Alle Details zum Connector NAV finden Sie hier mehr... STARFACE Comfortphoning Wir sind STARFACE Partner und beraten Sie gern zu digitaler Kommunikation direkt aus der Cloud! STARFACE ist mehr als Telefonie und verfügt über einen großen Funktionsumfang. Alle Details zu STARFACE finden Sie hier mehr... Microsoft Dynamics 365 Business Central Vernetzte Unternehmensverwaltungslösung · In der Cloud oder lokal verwendbar· Leicht anpassbare und erweiterbare Lösung · Auf jedem Gerät und überall anwendbar Sie möchten gerne mehr über Business Central erfahren? mehr... MICROSOFT 365 & Teams Alle Funktionen von Microsoft Ortsunabhängig immer dabei. Von Word über Excel und Power Point, Outlook, Share Point und Teams. Mit Microsoft 365 sind sie überall produktiv und mit anderen verbunden. Teilen Sie Dokumente, Kalender und Präsentationen ganz einfach per Mausklick. Die ganze Vielfalt von Microsoft 365 und Teams entdecken mehr... Wer noch mehr über unsere Apps wissen möchte, kann an unserem monatlichen Leo-Talk teilnehmen. Termine und Teilnahmelinks werden über Social-Media bekannt gegeben. Folgen lohnt sich!

  • AGB | BELWARE

    die AGB der BELWARE GmbH bezeichnet die allgemeinen Geschäftebedingungen unseres Unternehmens AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.01.2024 BELWARE GmbH Martin-Luther-Str. 18 46284 Dorsten Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8162 Geschäftsführer: Jörg Belecke, Johanna Belecke Im folgenden BELWARE Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültig ab 01.01.2024 § 1 Tätigkeit/Auftrag 1. Aufträge an BELWARE können telefonisch, per E-Mail oder schriftlich im Original erteilt werden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages zustande oder durch Beginn der Auftragsdurchführung. Für die Annahme dürfen die gleichen Kommunikationsmittel benutzt werden wie die, die für die Auftragserteilung verwandt wurde. 2. Bei Auftragserteilung per E-Mail oder Telefon trägt der Auftraggeber das Risiko der Verfälschung oder technischen Veränderung oder Unvollständigkeit des Auftrages durch diese Beauftragungsform. BELWARE kann sich auf die Vollständigkeit und richtigen Inhalt verlassen. Für die Auftragsbestätigung durch BELWARE gilt, dass diese so, wie abgesandt, auch angekommen ist. 3. Die Leistung von BELWARE erfolgt ausschließlich nach diesen Bestimmungen. Sie gelten insbesondere auch für alle Folgeaufträge, auch wenn hierauf in den Folgeaufträgen/Bestätigungen nicht gesondert Bezug genommen wird. Aufträge des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen Einkaufsbedingungen/AGB wird hiermit widersprochen. 4. BELWARE ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages externer Mitarbeiter zu bedienen. In der Wahl der Mittel zur Auftragsdurchführung ist BELWARE grundsätzlich frei, fachliche Weisungen hat er nicht zu beachten. Beachtet er sie trotzdem und resultieren daraus Mehraufwendungen, so hat der Auftraggeber diese auszugleichen. BELWARE ist zur Teilleistung berechtigt. 5. Die Aufträge beinhalten nicht die rechtliche Prüfung, inwieweit die Auftragserfüllung gegen Vorschriften des Steuerrechts oder andere Gesetze verstößt, auch nicht gegen Urheberrechte der Software, die durch die Programmierung ergänzt wird. Es erfolgt auch keine Überprüfung, ob durch die ergänzende Programmierung möglicherweise Gewährleistungsrechte der ursprünglichen Software untergehen. Es besteht keine Verpflichtung seitens BELWARE, die erstellten Programme geänderten Rechtsvorschriften anzupassen oder den Auftraggeber darauf hinzuweisen. § 2 Vergütung, Verzug, Kündigung, Schadensersatz 1. Für jeden Auftrag ist vorab eine pauschale Vergütung oder eine Vergütung nach Aufwand zu vereinbaren. 2. Die Zeitabrechnungen erfolgen je angefangene 15 Minuten. Eine Zwischenrechnung kann nach jeweils fünf Stunden erfolgen. Bei Pauschalvergütungen ist BELWARE berechtigt, einen Vorschuss von 50% der Gesamtsumme nach Auftragserteilung zu verlangen. BELWARE kann seine Leistung so lange zurückhalten, bis die Rechnungen / Vorschussrechnungen ausgeglichen sind. Entscheidend ist der Geldeingang bei BELWARE. BELWARE ist zudem berechtigt, vor Übergabe der fertiggestellten Leistung die vollständige Bezahlung seiner Forderungen zu verlangen. 3. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung auszugleichen. Werden die Forderungen nicht fristgerecht ausgeglichen, kann BELWARE eine Nachfrist zur Zahlung von 14 Tagen setzen (Mahnung). Erfolgt auch dann keine Zahlung, ist BELWARE berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen und pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der pauschale Schadensersatz beläuft sich auf 50% der restlichen Vergütungssumme, die umgesetzt worden wäre, wenn der Auftrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. BELWARE behält sich einen höheren Schadensersatzanspruch vor. Für die bereits geleisteten Arbeiten ist die bis dahin verdiente Vergütung zu zahlen. Je Mahnung ist ein pauschaler Aufwand von 10,00 € zu ersetzen sowie Verzugszinsen in Höhe von 10% zu zahlen, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. § 3 Auftragserfüllung 1. Noch während der Auftragsbearbeitung kann sich herausstellen, dass der Auftrag wider Erwarten aufgrund technischer Probleme nicht oder nicht zu dem vereinbarten Preis ausgeführt werden kann. BELWARE ist berechtigt, noch innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang vom Auftrag zurückzutreten. Eine Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit entfällt. Die Übergabe der bis dahin erbrachten Leistung entfällt. 2. Ist der Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung verpflichtet, bestimmte Informationen an BELWARE herauszugeben oder bestimmte Materialien zur Verfügung zu stellen (Mitwirkungspflichten), so sind diese Mitwirkungspflichten unverzüglich nach Anforderung vorzunehmen. Werden die Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt und ist auch eine gesetzte Nachfrist von 14 Tagen erfolglos verstrichen, ist BELWARE berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz nach § 2 zu verlangen oder die Bearbeitung des Auftrages von der Erfüllung der geforderten Mitwirkung abhängig zu machen. 3. Ist für den Auftrag eine bestimmte Ausführungsfrist vereinbart, gilt folgendes: Die Ausführungsfrist kann verlängert werden, wenn BELWARE oder der sachbearbeitende Mitarbeiter erkrankt ist oder sonstige, nicht im Einflussbereich von BELWARE stehende Umstände eine Verzögerung bedingen, insbesondere durch Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Rohstoff- und Energiemangel, behördliche Anordnungen oder nicht erteilte Genehmigungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich von Monopoldiensten etc. BELWARE ist berechtigt, in diesen Fällen die Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. 4. Sollte die vereinbarte Frist zur Leistung nicht von BELWARE eingehalten werden, muss BELWARE schriftlich darauf hingewiesen werden, dass die Frist versäumt wurde. Der Auftraggeber hat dabei eine Nachfrist zur Fertigstellung von mindestens vier Wochen zu setzen und, wenn das gewollt ist, darauf hinzuweisen, dass der Auftrag bei erneuter Fristversäumung entzogen wird. Wird die Frist erneut nicht eingehalten, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Wochen schriftlich gekündigt werden. Die bis zum Kündigungszeitpunkt geschaffene Leistung ist entsprechend zu vergüten. BELWARE ist insoweit zu Teilleistungen berechtigt. Wird die Leistung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch fertiggestellt, ist der Vertrag erfüllt. 5. Ein Schadensersatz bei nicht fristgerechter Erfüllung ist ausgeschlossen, soweit BELWARE nicht vorsätzlich gehandelt hat. Er ist begrenzt auf maximal den Betrag, der als Vergütung bei ordnungsgemäßer Erfüllung vereinbart war. § 4 Datenschutz und Geheimhaltung 1. BELWARE hält sich an die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten dürfen von BELWARE oder von Dritten zur Durchführung des Auftrages verarbeitet werden. 2. BELWARE verpflichtet sich und alle für die Auftragsabwicklung eingesetzten Personen, dauerhaft über alle ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung vom Auftraggeber bekannt gewordenen Daten, insbesondere Kundendaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Dritten nicht zugänglich zu machen und somit geheim zu halten. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrages. § 5 Mängel/Gewährleistung 1. Die Herstellung von Software erfolgt mit der erforderlichen Sorgfalt. Trotzdem können Fehler nicht vollständig bei allen Anwendungen ausgeschlossen werden. Das ist dem Auftraggeber bekannt. Insbesondere bei individuell erstellten Softwarelösungen zur Ergänzung bereits bestehender Lizenzsoftware kann Fehlerfreiheit nicht garantiert werden. Sollten Nachbesserungsarbeiten erforderlich werden, erfolgen diese auf Kosten des Auftraggebers, außer der Auftraggeber weist nach, dass die Leistung fehlerhaft erbracht wurde. Sollte die Leistung in diesem Sinne fehlerhaft erbracht worden sein, ist der Umfang der Mängel BELWARE unverzüglich schriftlich mitzuteilen. BELWARE ist zur Mängelbeseitigung berechtigt. Erst nach erfolglosen drei Mangelbeseitigungsversuchen ist der Auftraggeber berechtigt, weitere gesetzliche Ansprüche durchzusetzen. 2. Bei Änderungen oder auch nur Änderungsversuchen an der Software ohne Genehmigung durch BELWARE entfallen alle Mängelgewährleistungsansprüche, außer der Auftraggeber weist nach, dass der Fehler nicht von diesen Änderungen verursacht wurde. § 6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens 1. Die Haftung von BELWARE auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §6 eingeschränkt. 2. BELWARE haftet nicht a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; b) im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken. 3. Soweit BELWARE gemäß § 6 2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die BELWARE bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer BELWARE Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. 4. In den Fällen dieses § 6 3. sind mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. 5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von BELWARE für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von 5.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BELWARE. 7. Soweit BELWARE technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 8. Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. § 7 Nutzungsberechtigung/Urheberrechte, Schadensersatz 1. Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständigem Ausgleich der Vergütung auf den Auftraggeber übertragen, bis dahin bleiben die Nutzungsrechte bei BELWARE Ein Weiterverkauf der Programme durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. BELWARE kann die Programme weiter veräußern. 2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von BELWARE gefertigten Programme, Plänen, Entwürfe, Zeichnungen u.ä. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstehen, verbleiben diese bei BELWARE. BELWARE ist selbstverständlich frei in der weiteren Vermarktung seiner aufgrund des Auftrages erlangten eigenen Erkenntnisse. 3. Die Programme, die als Ergänzung zu bestehender lizenzierter Software erstellt wurden, werden für die Anzahl der zum Zeitpunkt der Übertragung der Nutzungsrechte vorhandenen Lizenzen erstellt. Müssen aufgrund der Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers (Bsp. Microsoft) aufgrund Erweiterungen des Geschäftsfeldes, des Betriebes o.ä. vom Auftraggeber weitere Lizenzen hinzugekauft werden, so ist auch für die Erweiterungen, die BELWARE erstellt hat, eine Gebühr zu entrichten, um die Programme weiterhin für die weiteren Lizenzen nutzen zu dürfen. Es ist eine angemessene Vergütung zu entrichten, die nicht unter 30% der Herstellungskosten der Programme angefallen sind. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Erwerb weiterer Lizenzen BELWARE zu melden, spätestens vier Wochen nach deren Erwerb, damit eine entsprechende Nachberechnung erfolgen kann. Erfolgt die Meldung verspätet oder gar nicht, hat der Auftraggeber einen pauschalen Schadensersatz zu leisten in Höhe von 50% des ursprünglichen Auftragswertes, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. § 8 Erlaubnis zur Programmerweiterung 1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass BELWARE seine Leistungen erbringen darf, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Softwarelizenzen. Gegebenenfalls hat BELWARE sich die Erlaubnis von dem Berechtigten zu holen, damit Änderungen oder Ergänzungen zur Software programmiert und eingesetzt werden dürfen. Zur Lösung des an BELWARE angetragenen Problems muss dieser ggf. fremde Software nutzen. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, hierfür möglicherweise erforderliche Lizenzen und Erlaubnisse zu besorgen. Das Unterlassen dieser Pflicht geht ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers, er hat BELWARE von Ansprüchen Dritter freizustellen. Als zusätzliche Besonderheiten nur für Aufträge, bei denen BELWARE als Subunternehmer für den Auftraggeber auftritt, gelten die §§ 9-11; § 9 Aufträge für Dritte 1. BELWARE erbringt seine Leistung für den Auftraggeber, indem er direkt mit dem Dritten Lösungen für das bestehende Problem (Auftrag) erarbeitet. Gegenüber dem Dritten tritt BELWARE als Mitarbeiter des Auftraggebers auf, außer es ist im Vertrag anderes geregelt. BELWARE kann direkt mit dem Dritten Termine absprechen und Details des Auftrages regeln. 2. Würde aufgrund dieser Absprachen der ursprüngliche Auftrag erweitert werden, ist vor weiterer Auftragsbearbeitung der Auftraggeber davon zu unterrichten, wenn eine Mehrvergütung von 30% des ursprünglichen Auftragswertes aus den Änderungen BELWARE Software GmbH resultieren, und aufzufordern, diesen geänderten Auftrag zu erteilen. Liegen die Änderungen unter diesem Prozentsatz oder wurden sie vom Auftraggeber genehmigt, hat der Auftraggeber die damit verbundene erhöhte Vergütung zu zahlen. § 10 Abtretung der Forderung des Auftraggebers gegenüber dem Dritten an BELWARE 1. Der Auftraggeber tritt BELWARE seine Forderungen gegenüber dem Dritten aufgrund der erbrachten Leistung von BELWARE in der Höhe ab, in der die Forderungen von BELWARE gegenüber dem Auftraggeber bestehen, BELWARE nimmt die Abtretung an. 2. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Trotzdem ist BELWARE im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur dann Gebrauch machen, wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder insolvent/zahlungsunfähig ist bzw. das Konkursverfahren beantragt oder eröffnet ist. 3. BELWARE kann in einem solchen Falle verlangen, dass ihm die abgetretene Forderung sowie die Daten des Dritten benannt und ihm die Unterlagen ausgehändigt werden sowie dem Dritten von Seiten des Auftraggebers die Abtretung angezeigt wird. BELWARE darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Bis zur Zahlung der Vergütung bleibt es gemäß § 7 I. § 11 Haftung gegenüber Dritten 1. Für eine Haftung für Schäden, die anlässlich der Auftragsbearbeitung beim Dritten, egal aus welchem Rechtsgrund, entstehen, gilt, dass BELWARE nur so gegenüber dem Auftraggeber haftet, wie wenn er Arbeitnehmer des Auftraggebers wäre. 2. Im Übrigen bleibt es bei der Haftungsbegrenzung nach § 6. § 12 Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Dorsten, es gilt deutsches Recht. § 13 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten. § 14 Nebenabreden, Schriftform, Aufrechnungsverbot Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Vertragsabsprachen im Einzelauftrag gehen diesen Regelungen jedoch vor. Der Auftraggeber kann mit Forderungen gegenüber BELWARE nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Dorsten, Dezember 2023

  • APPS | BELWARE

    Apps mit Funktionen, die über den Standard von MS Dynamics 365 Business Central (Dynamics NAV/Navision) hinausgehen. Unsere Produktpalette: Report Layout Plus, XRechnung, pdfPaper, Mail Attachments Plus, E-POST, CTI for STARFACE Easy Document Pin, Easy Batch, Addressee Control , Easy Supra u.v.m. Connector 365 Ihre Alltagshelfer als App Jetzt kontaktieren Mit Connector 365 steht Ihnen eine leistungsstarke und praxisbewährte App-Familie zur Verfügung, die speziell für Microsoft Dynamics 365 Business Central entwickelt wurde. Die Lösungen sind darauf ausgelegt, Ihre Geschäftsprozesse zu automatisieren, zu vereinfachen und digital zu transformieren – direkt integriert in Ihre ERP-Umgebung. Ganz gleich, ob Sie Belege versenden, Dokumente archivieren, gesetzliche Anforderungen zur E-Rechnung erfüllen oder externe Systeme anbinden möchten: Connector 365 bietet Ihnen die passenden Werkzeuge, um Ihre Abläufe effizienter und sicherer zu gestalten. Connector 365 deckt unter anderem folgende Bereiche ab: Belegausgabe und Dokumentenverarbeitung Automatisierte Erstellung, Versand und Archivierung von Belegen sowie intelligente Dokumentenerkennung und -verarbeitung. E-Rechnung Gesetzeskonforme Erstellung, Versand und Empfang elektronischer Rechnungen inklusive Unterstützung von Formaten wie XRechnung, ZUGFeRD und Peppol. Lieferantenbewertung Strukturierte Bewertung Ihrer Lieferanten auf Basis definierter Kriterien wie Qualität, Zuverlässigkeit und Kommunikation – direkt integriert in Ihre Prozesse. Kommunikation Effiziente Kommunikation mit internen und externen Partnern durch zentrale Plattformen, automatische Benachrichtigungen und Integration in bestehende Workflows. Als Kunde profitieren Sie von: Modularen Lösungen , die sich flexibel an Ihre Anforderungen anpassen Nahtloser Integration in Business Central – ohne zusätzliche Schnittstellen oder komplexe Workarounds Intuitiver Bedienung direkt in der gewohnten Oberfläche Schneller Einsatzbereitschaft dank klarer Strukturen und durchdachter Funktionen Connector 365 unterstützt Sie dabei, manuelle Tätigkeiten zu reduzieren, Fehlerquellen zu minimieren und gesetzliche Vorgaben zuverlässig umzusetzen. So schaffen Sie Freiräume für das Wesentliche – und machen Ihre ERP-Umgebung fit für die digitale Zukunft. Hinweis: Viele unserer Lösungen sind auch für ältere Versionen von Dynamics 365 Business Central oder Dynamics NAV verfügbar. Sprechen Sie uns gerne an - wir prüfen gemeinsam, welche Möglichkeiten für Ihre Systemlandschaft bestehen. Jetzt kontaktieren Belegausgabe & Dokumentenverarbeitung - per E-Mail, Post oder Fax Connector 365 Mail Experience Pro Weil jede E-Mail zählt Optimieren Sie Ihre E-Mail-Prozesse direkt aus Business Central - flexibel, individuell und automatisiert. Mit unserer Lösung wird der digitale Versand von Belegen zum professionellen Bestandteil Ihrer Kommunikation. Direkt zur App Connector 365 PDF Ein PDF. Alles drin. Gestalten Sie PDF-Dokumente so, wie es zu Ihrem Unternehmen passt. Fügen Sie Inhalte flexibel hinzu und behalten Sie die Kontrolle über Format und Struktur. Einmal eingerichtt, fügt sich alles nahtlos zusammen. Direkt zur App Connector 365 E-POST Digital versendet. Richtig zugestellt. Belege versenden, ohne selbst zum Drucker zu greifen. Ein Klick genügt, und der Postweg beginnt - ganz egal, wo Sie gerade arbeiten. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche. Direkt zur App Connector 365 SMTP2Fax Altbewährt. Neu gedacht. Manche Dokumente brauchen ihren eigenen Weg - auch heute noch. Mit einem Klick versenden Sie Faxe direkt aus Ihrer Anwendung, ganz ohne Umwege. So bleibt alles im Fluss - auch beim Fax. Direkt zur App E-Rechnung - eingehend und ausgehend per E-Mail oder Peppol-Netzwerk Connector 365 E-Documents Validator Eingang. Einblick. Erledigt. Bearbeiten Sie elektronische Belege direkt in Business Central - inklusive automatischer Prüfung auf gesetzliche Konformität. Auch die direkte Verarbeitung von ZUGFeRD und XRechnungsdokumenten ist integriert. Direkt zur App Connector 365 XRechnung Standardisiert. Gesetzeskonform. Versendet. Hinterlegen Sie die gewünschte Syntax – UBL oder CII – direkt im Debitorenstamm. Mit nur einem Klick versenden Sie Rechnungen als E-Beleg im passenden Format per E-Mail – automatisiert, gesetzeskonform und nahtlos integriert. Direkt zur App Connector 365 E-Documents E-Dokumente, die Standards sprechen. Versenden und empfangen Sie elektronische Belege über das Peppol-Netzwerk - direkt aus Ihrer ERP-Umgebung. So investieren Sie nicht nur in effiziente Prozesse, sondern auch direkt in eine zukunftssichere, gesetzeskonforme Kommunikation. Direkt zur App Lieferantenbewertung & Kommunikation Connector 365 Easy Supra Weil Leistung zählt. Bewerten Sie Ihre Lieferanten strukturiert und nachvollziehbar - direkt in Business Central. Definieren Sie harte und weiche Kriterien individuell und legen Sie genau fest, welcher Lieferant wann und wie bewertet wird. So schaffen Sie Transparenz und stärken Ihre Lieferkette nachhaltig. Direkt zur App Connector 365 CTI for STARFACE Anruf erkannt. Kunde im Blick. Verbinden Sie Ihre STARFACE-Telefonanlage direkt mit Business Central - ganz einfach per App. Starten Sie Anrufe mit nur einem Klick und haben Sie gleichzeitig alle relevanten Kundendaten im Blick. So wird Kommunikation effizienter, persönlicher und nahtlos integriert. Direkt zur App Alle unsere AppSource Apps sind Universal Code Ready, was den Richtlinien von Microsoft entspricht. Was bedeutet Universal Code Ready eigentlich? Microsoft schlägt eine neue Richtung ein: "Cloud only". Das bedeutet, alle User sollen in Zukunft mit Microsoft in der Cloud arbeiten. Alle erforderlichen Apps sollen im AppSource zu finden sein, und müssen immer standardmäßig zur neusten Version von Business Central passen. Ist der Code zum Stichtag nicht "cloud ready", werden zusätzliche kostenpflichtige Lizensierungen notwendig. Wir, von BELWARE, streben schon seit jeher danach, alle unsere Anwendungen auf den neuesten Stand zu entwickeln, wovon Sie als unser Kunde profitieren. Testen Sie unsere Apps unverbindlich und kostenlos, bevor Sie Ihre neue Lösung implementieren. Die Connector 365 Produktlinie - immer genau die richtige App für Sie! Connector 365 für alle Versionen ab BC15 - für ältere Versionen haben wir die Produktlinie Connector NAV. Wer noch mehr über unsere Apps wissen möchte, kann an unserem monatlichen Leo-Talk teilnehmen. Termine und Teilnahmelinks werden über Social-Media bekannt gegeben. Folgen lohnt sich!

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