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  • Events & News | BELWARE

    Erfahren Sie alles zu Veranstaltungen, auf denen Sie uns persönlich treffen können, und Webinaren. Der News-Blog hält Sie über die Erweiterung unseres Produktportfolios und Neuerungen zu Partnerprodukten auf dem Laufenden. Wissenswertes zu allen Produkten, und der gesamten IT-Welt finden Sie hier. Aktuelles Banner Website (5) Banner Website (4) Banner Website Banner Website (5) 1/5 Veranstaltungen 28 Tage bis zur Veranstaltung Mo., 03. Nov. EMEA 2025 / Poznań Jetzt mehr erfahren! 03. Nov. 2025, 18:00 Poznań, Głogowska 10, 60-734 Poznań, Polen Teilen 218 Tage bis zur Veranstaltung Di., 12. Mai DYNAfair 2026 - Come Together / Dortmund Jetzt mehr erfahren! 12. Mai 2026, 17:00 – 21:00 Dortmund, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund, Deutschland Teilen 219 Tage bis zur Veranstaltung Mi., 13. Mai DYNAfair 2026 - Messetag / Dortmund Jetzt mehr erfahren! 13. Mai 2026, 09:00 – 17:00 Dortmund, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund, Deutschland Teilen News Wie Knick mit BELWARE die Digitalisierung seiner Geschäftsprozesse erfolgreich in die Cloud brachte 28. Sept. ZRE wird abgeschaltet – Was Unternehmen jetzt tun müssen 5. Sept. Azubi Fachinformatiker:in für Anwendungsentwicklung (m/w/d) 18. Aug. 1 2 3 4 5

  • Unternehmen | BELWARE

    BELWARE® stellt sich vor! Seit wann gibt es BELWARE®? Was macht BELWARE®? Wer gehört zum Team von BELWARE®? Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu Ihren Fragen über BELWARE®! Über Uns BELWARE GmbH - Digitalisierung mit Herz und Verstand Seit über 20 Jahren steht die BELWARE GmbH für innovative Softwarelösungen, die den digitalen Wandel in Unternehmen aktiv mitgestalten. Unser Fokus liegt auf der Entwicklung und Integration von Erweiterungen für Microsoft Dynamics 365 Business Central – insbesondere in den Bereichen E-Rechnung, Belegausgabe, Automatisierung und Schnittstellenkommunikation. Was uns auszeichnet? Wir verbinden technisches Know-how mit einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse unserer Kunden. Ob Mittelstand oder Großunternehmen – wir denken mit, voraus und manchmal auch quer, um die besten Lösungen zu schaffen. Unsere Produkte und Services sind nicht nur funktional, sondern auch praxisnah und anwenderfreundlich. Dabei setzen wir auf enge Zusammenarbeit, transparente Kommunikation und kontinuierliche Weiterentwicklung. BELWARE ist mehr als ein Softwareunternehmen. Wir sind ein Team aus engagierten Menschen, die gemeinsam an einer digitalen Zukunft arbeiten – mit Leidenschaft, Kreativität und einem starken Gemeinschaftsgefühl. Das zeigt sich nicht nur in unseren Projekten, sondern auch in besonderen Momenten wie unserem 20-jährigen Jubiläum auf Mallorca. Lernen Sie uns kennen – wir freuen uns auf den Austausch! Software, Service, Struktur - unser Team dahinter Johanna Belecke Geschäftsführerin & Solutions Consultant Jörg Belecke Geschäftsführer & Product Owner Marcel Beeck Head of Development Christian Flöcklbauer Developer Farina Kuhn Finanzbuchhalterin Justyna Maleszka Gute Fee Oksana Schwab Backoffice Lara Stricker Solutions Consultant David Ziegerath Developer Werde Teil unseres Teams! Hier findest du unsere offenen Stellen: Azubi Fachinformatiker:in für Anwendungsentwicklung (m/w/d) Marketing- & Vertriebsassistenz (m/w/d) Entwickler (gn) – Vollzeit | 100 % Remote möglich Ihre Nachricht an uns Martin-Luther-Str. 18 | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 2362 788 90 55 0 info@belware.de Name Firma Email Ihre Nachricht Send Danke für Ihre Nachricht!

  • BELWARE | moderne Cloud-Lösungen

    Moderne Cloud Lösungen für Unternehmen. Apps und Add-Ons für Microsoft Dynamics 365 Business Central ehemals Dynamics NAV/Navision. BELWARE spezialisiert sich auf Kommunikation und Belegausgabe. Partner von STARFACE mit passenden Lösungen wie CTI for STARFACE. XRechnung, Mail Versand, Stapelversand So geht Büro heute – digital, effizient, cloudbasiert. Sie arbeiten bereits digital - oder sind auf dem Weg dorthin? Wir begleiten Sie. Ob Sie eine bestehende Lösung optimieren, neue Funktionen ergänzen oder ganz neu starten möchten: wir unterstützen Sie mit Erfahrung, praxiserprobten Erweiterungen und individueller Entwicklung. Von der Standardlösung bis zur maßgeschneiderten Erweiterung - wir helfen Ihnen, Ihre Prozesse effizient, sicher und zukunftsfähig zu gestalten. BELWARE - Lösungen, die helfen. Erfahrung, die wirkt. Jetzt kontaktieren Mit nur einem Klick zur Info. Business Central Business Central ist Ihre ERP-Lösung - wir sind Ihr Partner dafür. Ob Standard oder individuelle Erweiterung: wir begleiten Sie mit Erfahrung, Lösungen und persönlicher Betreuung. Mehr erfahren Connector 365 Der Standard reicht nicht? Mit unseren Connector 365 Apps erweitern Sie Business Central gezielt - z.B. für Belegausgabe, Lieferantenbewertung und E-Rechnung. Mehr erfahren E-Rechnung E-Rechnung direkt in & aus Business Central? Mit unserer Lösung erstellen, versenden und verarbeiten Sie elektronische Rechnungen nach aktuellen Standards - einfach, sicher und gesetzeskonform. Mehr erfahren Beratung Sie brauchen Unterstützung rund um Business Central? Ob Standardprozesse, unsere Apps, Updates oder E-Rechnung - wir beraten Sie praxisnah, verständlich und lösungsorientiert. Mehr erfahren Aktuelles Was gibt's Neues? Hier finden Sie aktuelle Infos zu Events, Produktneuheiten, Entwicklungen rund um Business Central und mehr. Mehr erfahren Update von NAV auf BC Sie nutzen noch NAV und denken über den Umstieg? Ob erste Infos oder konkrete Projektplanung - wir begleiten Sie beim Update. Persönlich, erfahren und verlässlich. Mehr erfahren Unsere Kunden Ihre Nachricht an uns Martin-Luther-Str. 18 | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 2362 788 90 55 0 info@belware.de Name Firma Email Ihre Nachricht Send Danke für Ihre Nachricht!

  • Kontakt | BELWARE

    Technische Fragen, Anwendungsunterstützung und Beratung. Überblick über unsere Produkte, Services und Leistungen erhalten Sie genauso wie Antworten zu Ihren Rechnungen und Konten. Infos über MS Dynamics 365 Business Central (ehemals Dynamics NAV/Navision), Microsoft 365, STARFACE, Connector 365. Seitenanfang Unbenannt Unbenannt Unbenannt Kontakt Kontakt Sie haben Fragen zu unseren Produkten, Dienstleistungen oder möchten uns einfach erreichen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht und helfen Ihnen gerne weiter. Damit Ihr Anliegen schnell bei der richtigen Ansprechperson landet, nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten: Support & Entwicklungswünsche Für technische Unterstützung, Supportanfragen oder individuelle Entwicklungswünsche kontaktieren Sie bitte unser Serviceteam. Bitte beachten Sie: Unsere Unterstützung ist kostenpflichtig. service@belware.de Allgemeine Anfragen Für allgemeine Informationen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an: info@belware.de 02362 788 90 55 0 Buchhaltung Bei Fragen zu Rechnungen oder Ihrem Debitoren-/Kreditorenkonto steht Ihnen unsere Buchhaltung zur Verfügung: buchhaltung@belware.de Öffnungszeiten Mo - Do Fr 8:00 am – 5:00 pm 8:00 am – 4:00 pm Martin-Luther-Str.58c, 46284 Dorsten info@belware.de 02362 788 90 55 0 First Name Last Name Email Message Send Thanks for submitting! Facebook Linkedin Instagram

  • Beratung | BELWARE

    Unsere Beratungsleistungen Wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Beratungen rund um digitale Geschäftsprozesse, moderne ERP-Lösungen und innovative Erweiterungen. Ob Sie bereits mit Business Central arbeiten oder noch am Anfang stehen - wir holen Sie dort ab, wo Sie gerade sind. Jetzt kontaktieren Beratung zur E-Rechnung Digital. Gesetzeskonform. Zukunftssicher. Wir begleiten Sie bei der Einführung und Umsetzung gesetzlicher Anforderungen rund um die elektronische Rechnung - von XRechnung über ZUGFeRD bis hin zu Peppol. Unsere Beratung umfasst die Integration in Ihre ERP-Systeme, die Automatisierung mit Power Automate sowie die rechtissichere Belegausgabe. Zur Lösungsberatung Demo Live erleben, was möglich ist. Ob in der modernen Cloud-Umgebung (SaaS) oder Ihrer bestehenden BC14-On-Premises-Landschaft – wir zeigen Ihnen unsere Lösungen direkt im System. Sie erhalten praxisnahe Einblicke, können Fragen stellen und erleben die Vorteile unserer Erweiterungen im Echtbetrieb. Zum Update App-Beratung Funktionalität, die überzeugt. Direkt im System. Wir stellen Ihnen passende Apps aus AppSource oder Eigenentwicklungen vor – mit Live-Demos direkt in Ihrer Umgebung. Sie sehen, wie die Erweiterungen funktionieren, welchen Mehrwert sie bieten und wie sie sich in Ihre Prozesse integrieren lassen. Von Belegausgabe bis Zahlungsverkehr: Wir beraten transparent und lösungsorientiert. Jetzt mit uns entwickeln Workshops Effizienter arbeiten mit digitalen Workflows. Wir analysieren Ihre bestehenden Abläufe und entwickeln gemeinsam mit Ihnen automatisierte Prozesse – z. B. mit Power Automate. Dabei integrieren wir externe Systeme, optimieren Schnittstellen und schulen Ihre Teams für den produktiven Einsatz. Zum Support Hilfeportale - Wissen, das jederzeit verfügbar ist Für viele Fragen gibt es bereits eine Antwort - und die finden Sie schnell und unkompliziert in unseren Hilfeportalen. Dort stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Dokumentationen, Best Practises und FAQs rund um unsere Lösungen zur Verfügung. Ob Sie eine Funktion nachschlagen, eine Einstellung überprüfen oder sich einfach selbst weiterhelfen möchten: Unsere Portale sind rund um die Uhr erreichbar und werden regelmäßig aktualisiert. Hilfeportale Lösungsweg finden - Kontaktieren Sie uns Martin-Luther-Str.18 | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 2362 788 90 55 0 info@belware.de Vorname Nachname E-Mail Firma Vorwahl Telefonnummer BC-Version Option wählen Nachricht Send Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir haben Ihre Nachricht erhalten und melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen.

  • AGB | BELWARE

    die AGB der BELWARE GmbH bezeichnet die allgemeinen Geschäftebedingungen unseres Unternehmens AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.01.2024 BELWARE GmbH Martin-Luther-Str. 18 46284 Dorsten Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8162 Geschäftsführer: Jörg Belecke, Johanna Belecke Im folgenden BELWARE Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültig ab 01.01.2024 § 1 Tätigkeit/Auftrag 1. Aufträge an BELWARE können telefonisch, per E-Mail oder schriftlich im Original erteilt werden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages zustande oder durch Beginn der Auftragsdurchführung. Für die Annahme dürfen die gleichen Kommunikationsmittel benutzt werden wie die, die für die Auftragserteilung verwandt wurde. 2. Bei Auftragserteilung per E-Mail oder Telefon trägt der Auftraggeber das Risiko der Verfälschung oder technischen Veränderung oder Unvollständigkeit des Auftrages durch diese Beauftragungsform. BELWARE kann sich auf die Vollständigkeit und richtigen Inhalt verlassen. Für die Auftragsbestätigung durch BELWARE gilt, dass diese so, wie abgesandt, auch angekommen ist. 3. Die Leistung von BELWARE erfolgt ausschließlich nach diesen Bestimmungen. Sie gelten insbesondere auch für alle Folgeaufträge, auch wenn hierauf in den Folgeaufträgen/Bestätigungen nicht gesondert Bezug genommen wird. Aufträge des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen Einkaufsbedingungen/AGB wird hiermit widersprochen. 4. BELWARE ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages externer Mitarbeiter zu bedienen. In der Wahl der Mittel zur Auftragsdurchführung ist BELWARE grundsätzlich frei, fachliche Weisungen hat er nicht zu beachten. Beachtet er sie trotzdem und resultieren daraus Mehraufwendungen, so hat der Auftraggeber diese auszugleichen. BELWARE ist zur Teilleistung berechtigt. 5. Die Aufträge beinhalten nicht die rechtliche Prüfung, inwieweit die Auftragserfüllung gegen Vorschriften des Steuerrechts oder andere Gesetze verstößt, auch nicht gegen Urheberrechte der Software, die durch die Programmierung ergänzt wird. Es erfolgt auch keine Überprüfung, ob durch die ergänzende Programmierung möglicherweise Gewährleistungsrechte der ursprünglichen Software untergehen. Es besteht keine Verpflichtung seitens BELWARE, die erstellten Programme geänderten Rechtsvorschriften anzupassen oder den Auftraggeber darauf hinzuweisen. § 2 Vergütung, Verzug, Kündigung, Schadensersatz 1. Für jeden Auftrag ist vorab eine pauschale Vergütung oder eine Vergütung nach Aufwand zu vereinbaren. 2. Die Zeitabrechnungen erfolgen je angefangene 15 Minuten. Eine Zwischenrechnung kann nach jeweils fünf Stunden erfolgen. Bei Pauschalvergütungen ist BELWARE berechtigt, einen Vorschuss von 50% der Gesamtsumme nach Auftragserteilung zu verlangen. BELWARE kann seine Leistung so lange zurückhalten, bis die Rechnungen / Vorschussrechnungen ausgeglichen sind. Entscheidend ist der Geldeingang bei BELWARE. BELWARE ist zudem berechtigt, vor Übergabe der fertiggestellten Leistung die vollständige Bezahlung seiner Forderungen zu verlangen. 3. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung auszugleichen. Werden die Forderungen nicht fristgerecht ausgeglichen, kann BELWARE eine Nachfrist zur Zahlung von 14 Tagen setzen (Mahnung). Erfolgt auch dann keine Zahlung, ist BELWARE berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen und pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der pauschale Schadensersatz beläuft sich auf 50% der restlichen Vergütungssumme, die umgesetzt worden wäre, wenn der Auftrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. BELWARE behält sich einen höheren Schadensersatzanspruch vor. Für die bereits geleisteten Arbeiten ist die bis dahin verdiente Vergütung zu zahlen. Je Mahnung ist ein pauschaler Aufwand von 10,00 € zu ersetzen sowie Verzugszinsen in Höhe von 10% zu zahlen, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. § 3 Auftragserfüllung 1. Noch während der Auftragsbearbeitung kann sich herausstellen, dass der Auftrag wider Erwarten aufgrund technischer Probleme nicht oder nicht zu dem vereinbarten Preis ausgeführt werden kann. BELWARE ist berechtigt, noch innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang vom Auftrag zurückzutreten. Eine Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit entfällt. Die Übergabe der bis dahin erbrachten Leistung entfällt. 2. Ist der Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung verpflichtet, bestimmte Informationen an BELWARE herauszugeben oder bestimmte Materialien zur Verfügung zu stellen (Mitwirkungspflichten), so sind diese Mitwirkungspflichten unverzüglich nach Anforderung vorzunehmen. Werden die Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt und ist auch eine gesetzte Nachfrist von 14 Tagen erfolglos verstrichen, ist BELWARE berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz nach § 2 zu verlangen oder die Bearbeitung des Auftrages von der Erfüllung der geforderten Mitwirkung abhängig zu machen. 3. Ist für den Auftrag eine bestimmte Ausführungsfrist vereinbart, gilt folgendes: Die Ausführungsfrist kann verlängert werden, wenn BELWARE oder der sachbearbeitende Mitarbeiter erkrankt ist oder sonstige, nicht im Einflussbereich von BELWARE stehende Umstände eine Verzögerung bedingen, insbesondere durch Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Rohstoff- und Energiemangel, behördliche Anordnungen oder nicht erteilte Genehmigungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich von Monopoldiensten etc. BELWARE ist berechtigt, in diesen Fällen die Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. 4. Sollte die vereinbarte Frist zur Leistung nicht von BELWARE eingehalten werden, muss BELWARE schriftlich darauf hingewiesen werden, dass die Frist versäumt wurde. Der Auftraggeber hat dabei eine Nachfrist zur Fertigstellung von mindestens vier Wochen zu setzen und, wenn das gewollt ist, darauf hinzuweisen, dass der Auftrag bei erneuter Fristversäumung entzogen wird. Wird die Frist erneut nicht eingehalten, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Wochen schriftlich gekündigt werden. Die bis zum Kündigungszeitpunkt geschaffene Leistung ist entsprechend zu vergüten. BELWARE ist insoweit zu Teilleistungen berechtigt. Wird die Leistung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch fertiggestellt, ist der Vertrag erfüllt. 5. Ein Schadensersatz bei nicht fristgerechter Erfüllung ist ausgeschlossen, soweit BELWARE nicht vorsätzlich gehandelt hat. Er ist begrenzt auf maximal den Betrag, der als Vergütung bei ordnungsgemäßer Erfüllung vereinbart war. § 4 Datenschutz und Geheimhaltung 1. BELWARE hält sich an die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten dürfen von BELWARE oder von Dritten zur Durchführung des Auftrages verarbeitet werden. 2. BELWARE verpflichtet sich und alle für die Auftragsabwicklung eingesetzten Personen, dauerhaft über alle ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung vom Auftraggeber bekannt gewordenen Daten, insbesondere Kundendaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Dritten nicht zugänglich zu machen und somit geheim zu halten. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrages. § 5 Mängel/Gewährleistung 1. Die Herstellung von Software erfolgt mit der erforderlichen Sorgfalt. Trotzdem können Fehler nicht vollständig bei allen Anwendungen ausgeschlossen werden. Das ist dem Auftraggeber bekannt. Insbesondere bei individuell erstellten Softwarelösungen zur Ergänzung bereits bestehender Lizenzsoftware kann Fehlerfreiheit nicht garantiert werden. Sollten Nachbesserungsarbeiten erforderlich werden, erfolgen diese auf Kosten des Auftraggebers, außer der Auftraggeber weist nach, dass die Leistung fehlerhaft erbracht wurde. Sollte die Leistung in diesem Sinne fehlerhaft erbracht worden sein, ist der Umfang der Mängel BELWARE unverzüglich schriftlich mitzuteilen. BELWARE ist zur Mängelbeseitigung berechtigt. Erst nach erfolglosen drei Mangelbeseitigungsversuchen ist der Auftraggeber berechtigt, weitere gesetzliche Ansprüche durchzusetzen. 2. Bei Änderungen oder auch nur Änderungsversuchen an der Software ohne Genehmigung durch BELWARE entfallen alle Mängelgewährleistungsansprüche, außer der Auftraggeber weist nach, dass der Fehler nicht von diesen Änderungen verursacht wurde. § 6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens 1. Die Haftung von BELWARE auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §6 eingeschränkt. 2. BELWARE haftet nicht a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; b) im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken. 3. Soweit BELWARE gemäß § 6 2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die BELWARE bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer BELWARE Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. 4. In den Fällen dieses § 6 3. sind mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. 5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von BELWARE für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von 5.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BELWARE. 7. Soweit BELWARE technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 8. Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. § 7 Nutzungsberechtigung/Urheberrechte, Schadensersatz 1. Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständigem Ausgleich der Vergütung auf den Auftraggeber übertragen, bis dahin bleiben die Nutzungsrechte bei BELWARE Ein Weiterverkauf der Programme durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. BELWARE kann die Programme weiter veräußern. 2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von BELWARE gefertigten Programme, Plänen, Entwürfe, Zeichnungen u.ä. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstehen, verbleiben diese bei BELWARE. BELWARE ist selbstverständlich frei in der weiteren Vermarktung seiner aufgrund des Auftrages erlangten eigenen Erkenntnisse. 3. Die Programme, die als Ergänzung zu bestehender lizenzierter Software erstellt wurden, werden für die Anzahl der zum Zeitpunkt der Übertragung der Nutzungsrechte vorhandenen Lizenzen erstellt. Müssen aufgrund der Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers (Bsp. Microsoft) aufgrund Erweiterungen des Geschäftsfeldes, des Betriebes o.ä. vom Auftraggeber weitere Lizenzen hinzugekauft werden, so ist auch für die Erweiterungen, die BELWARE erstellt hat, eine Gebühr zu entrichten, um die Programme weiterhin für die weiteren Lizenzen nutzen zu dürfen. Es ist eine angemessene Vergütung zu entrichten, die nicht unter 30% der Herstellungskosten der Programme angefallen sind. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Erwerb weiterer Lizenzen BELWARE zu melden, spätestens vier Wochen nach deren Erwerb, damit eine entsprechende Nachberechnung erfolgen kann. Erfolgt die Meldung verspätet oder gar nicht, hat der Auftraggeber einen pauschalen Schadensersatz zu leisten in Höhe von 50% des ursprünglichen Auftragswertes, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. § 8 Erlaubnis zur Programmerweiterung 1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass BELWARE seine Leistungen erbringen darf, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Softwarelizenzen. Gegebenenfalls hat BELWARE sich die Erlaubnis von dem Berechtigten zu holen, damit Änderungen oder Ergänzungen zur Software programmiert und eingesetzt werden dürfen. Zur Lösung des an BELWARE angetragenen Problems muss dieser ggf. fremde Software nutzen. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, hierfür möglicherweise erforderliche Lizenzen und Erlaubnisse zu besorgen. Das Unterlassen dieser Pflicht geht ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers, er hat BELWARE von Ansprüchen Dritter freizustellen. Als zusätzliche Besonderheiten nur für Aufträge, bei denen BELWARE als Subunternehmer für den Auftraggeber auftritt, gelten die §§ 9-11; § 9 Aufträge für Dritte 1. BELWARE erbringt seine Leistung für den Auftraggeber, indem er direkt mit dem Dritten Lösungen für das bestehende Problem (Auftrag) erarbeitet. Gegenüber dem Dritten tritt BELWARE als Mitarbeiter des Auftraggebers auf, außer es ist im Vertrag anderes geregelt. BELWARE kann direkt mit dem Dritten Termine absprechen und Details des Auftrages regeln. 2. Würde aufgrund dieser Absprachen der ursprüngliche Auftrag erweitert werden, ist vor weiterer Auftragsbearbeitung der Auftraggeber davon zu unterrichten, wenn eine Mehrvergütung von 30% des ursprünglichen Auftragswertes aus den Änderungen BELWARE Software GmbH resultieren, und aufzufordern, diesen geänderten Auftrag zu erteilen. Liegen die Änderungen unter diesem Prozentsatz oder wurden sie vom Auftraggeber genehmigt, hat der Auftraggeber die damit verbundene erhöhte Vergütung zu zahlen. § 10 Abtretung der Forderung des Auftraggebers gegenüber dem Dritten an BELWARE 1. Der Auftraggeber tritt BELWARE seine Forderungen gegenüber dem Dritten aufgrund der erbrachten Leistung von BELWARE in der Höhe ab, in der die Forderungen von BELWARE gegenüber dem Auftraggeber bestehen, BELWARE nimmt die Abtretung an. 2. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Trotzdem ist BELWARE im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur dann Gebrauch machen, wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder insolvent/zahlungsunfähig ist bzw. das Konkursverfahren beantragt oder eröffnet ist. 3. BELWARE kann in einem solchen Falle verlangen, dass ihm die abgetretene Forderung sowie die Daten des Dritten benannt und ihm die Unterlagen ausgehändigt werden sowie dem Dritten von Seiten des Auftraggebers die Abtretung angezeigt wird. BELWARE darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Bis zur Zahlung der Vergütung bleibt es gemäß § 7 I. § 11 Haftung gegenüber Dritten 1. Für eine Haftung für Schäden, die anlässlich der Auftragsbearbeitung beim Dritten, egal aus welchem Rechtsgrund, entstehen, gilt, dass BELWARE nur so gegenüber dem Auftraggeber haftet, wie wenn er Arbeitnehmer des Auftraggebers wäre. 2. Im Übrigen bleibt es bei der Haftungsbegrenzung nach § 6. § 12 Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Dorsten, es gilt deutsches Recht. § 13 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten. § 14 Nebenabreden, Schriftform, Aufrechnungsverbot Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Vertragsabsprachen im Einzelauftrag gehen diesen Regelungen jedoch vor. Der Auftraggeber kann mit Forderungen gegenüber BELWARE nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Dorsten, Dezember 2023

  • Impressum | BELWARE

    Das Impressum für die Webseite von der BELWARE GmbH. Impressum Inhaltsübersicht Impressum Microsoft Verträge, Vereinbarungen und Bestimmungen Impressum Angaben gemäß § 5 TMG: BELWARE® GmbH Martin-Luther-Strasse 18 46284 Dorsten Vertreten durch: Johanna Belecke Jörg Belecke Kontakt: Telefon: +49 2362 788 90 55 0 E-Mail: info@belware.de Registereintrag: Eintragung im Handelsregister Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen Registernummer: HRB 8162 Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 242608982 Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Johanna & Jörg Belecke Martin-Luther-Strasse 18 46284 Dorsten Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken: Auf dieser Website befinden Sie Bilder, Grafiken, Logos und sonstige Publikationen Dritter. Diese unterliegen jeweils dem Urheberrecht des Einzelnen. Sollten keine Informationen veröffentlicht sein, so erhalten Sie weitere Informationen auf Anfrage. Quelle: Erstellt mit dem Impressum Generator von http://www.e-recht24.de HAFTUNGSAUSSCHLUSS Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. 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  • Mail Experience Plus | BELWARE

    Mail Experience Plus ist das Bundle unserer Connector 365 Apps für einen Belegversand per Mail aus Microsoft Dynamics 365 Business Central (ehemals Dynamics NAV/Navision) mit erweiterten Funktionen zum Standard. Im Bundle enthalten: Mail Attachments Plus, Mail Subject Plus und Addressee Control. Connector 365 Mail Experience Plus Erweitern Sie Ihren Mail-Standard um weitere Funktionen Die erweiterten Mailfunktionen von Microsoft Dynamics 365 Business Central zielen darauf ab, die Nutzungserfahrung mit den Quality-of-Life-Funktionen weiter zu verbessern. Um den Mail-Standard zu erweitern, haben wir mit unserer Mail Experience Plus eine App auf den Markt gebracht, die die grundlegendsten Funktionen optimiert. Experience_Aufmacher Adressen festlegen in Business Central Legen Sie flexible Adressen zum senden fest Standardanhänge in der Berichtsauswahl Standardanhänge können in der Berichtsauswahl gefunden werden Experience_Aufmacher 1/4 Mail Experience Plus umfasst die folgenden Funktionen: ermöglicht die Verwendung von Standardanhängen auf mehreren Ebenen steuern sie, in welchem Zeitraum ihre Anhänge an wen zugestellt werden individuelle Empfängersteuerung für Ihr E-Mail und E-Post Verfahren Einrichtung weiterer Zieladressen in CC und BCC möglich benutzerdefinierte, dynamische Betreffzeilen pro Bericht oder pro Kunde durch die Verwendung von Platzhaltern eigene, dynamische Dateinamen pro Bericht oder pro Kunde. Diese Funktionen verbessern den E-Mail Versand, indem sie manuelle Schritte aus Ihrem Versandprozess entfernen. Ideale Funktionen für eine effizientere Arbeitsumgebung. Connector 365 Für alle Versionen ab BC15 SAAS Um Mail Experience Plus aus dem AppSource zu laden, folgen Sie bitte unten stehendem Link. AppSource Lizenzbestellung ON PREM Wenn Sie Mail Experience Plus für Ihr System bestellen möchten, folgen Sie unten stehendem Link. Download Lizenzbestellung Pre Sale Kontakt Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier ! Connector NAV/BC Für alle Versionen von BC14 und älter ON PREM Falls sie noch auf einer Altversion von Business Central arbeiten, dann kontaktieren Sie uns bitte. Kontakt Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier ! Funktionen können je nach eingesetzter Soft- und Hardware, sowie Versionsstand und Infrastruktur abweichen. To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key.

  • Report Layout Plus | BELWARE

    Mit Report Layout Plus Berichtslayouts für verschiedene Sprachen und andere Bedingungen in MS Dynamics 365 Business Central (ehemals Dynamics NAV/Navision) erstellen. Unterschiedliche Layouts nach konfigurierbaren Bedingungen und für jeden Sprachcode festlegen, Kombinieren von mehreren Bedingungen Report Layout Plus Berichtslayouts für verschiedene Sprachen und andere Bedingungen Beim Drucken von Dokumenten kann es vorkommen, dass Sie für verschiedene Dokumente desselben Typs unterschiedliche Layouts verwenden müssen, je nach den sich ändernden Parametern innerhalb des Dokuments. So kann es z. B. sein, dass Sie Dokumente mit einem anderen Layout für jeden Sprachcode ausgeben möchten. Mit dieser Anwendung können Sie das Standardberichtslayout in Abhängigkeit von Bedingungen, die für jeden Dokumententyp festgelegt werden können, ändern. Die Bedingungen können durch Eingabe von Werten definiert werden, die für jedes Feld im Dokument angegeben werden müssen. Sie können sogar mehrere Bedingungen kombinieren, die zusammen erfüllt werden müssen. Die Einrichtung kann ganz einfach in der Berichtsauswahl der einzelnen Abteilungen vorgenommen werden. Nachdem Sie die Ersteinrichtung abgeschlossen haben, wird bei jeder Ausgabe eines Dokuments das definierte Berichtslayout anstelle des Standardlayouts verwendet. Unterschiedliche Layouts für jeden Sprachcode festlegen Unterschiedliche Layouts nach konfigurierbaren Bedingungen Beliebiges Kombinieren von mehreren Bedingungen Prioritätensteuerung bei der Layout -A uswahl Connector 365 Für alle Versionen ab BC15 SAAS Um Report Layout Plus aus dem AppSource zu laden, folgen Sie bitte unten stehendem Link. AppSource Lizenzbestellung ON PREM Wenn Sie Report Layout Plus für Ihr System bestellen möchten, folgen Sie unten stehendem Link. Download Lizenzbestellung Pre Sale Kontakt Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier ! Connector NAV/BC Für alle Versionen von BC14 und älter ON PREM Falls sie noch auf einer Altversion von Business Central arbeiten, dann kontaktieren Sie uns bitte. Kontakt Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier ! Funktionen können je nach eingesetzter Soft- und Hardware, sowie Versionsstand und Infrastruktur abweichen. To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key.

  • BELWARE Ideenportal | BELWARE

    Teilen Sie uns Anregungen und Wünsche für unsere Produkte mit. Nehmen Sie aktiv an einer Weiterentwicklung teil. BELWARE Ideenportal ist ein Forum für Partner und Kunden. IDEENPORTAL Liebe Partner*innen und Anwender*innen, in unserem IDEENPORTAL möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Anregungen, Verbesserungstipps und Wünsche zu unseren Apps zu formulieren. Dies dient dazu, uns einen Überblick zu verschaffen, was unsere Anwenderinnen und Anwender im täglichen Geschäftsprozess vermissen, oder wo wir noch etwas an den Stellschrauben drehen sollten. So wissen wir, was Sie sich wünschen, und was wir gegebenenfalls mit auf unsere Roadmap nehmen! Pro Kategorie haben Sie die Möglichkeit uns zu sagen, welche Features Sie sich von uns wünschen würden, die wir noch nicht entwickelt haben. Oft denkt man sich während des Arbeitsalltags: "wäre toll, wenn das jetzt einfacher gehen würde, oder wenn wir hier eine Schaltfläche hätten!" All diese Gedanken und Ideen helfen uns, Ihren Arbeitsablauf effizienter zu gestalten und Sie zu unterstützen! Hinweis : Wenn Sie einen Beitrag schreiben möchten, müssen Sie sich registrieren. Wir möchten so verhindern, dass z.B. Bots auf das Portal zugreifen. Ihre Registrierungsdaten werden nur zu diesem Zweck erhoben, es erfolgt keine weitere Verarbeitung oder Verwendung. Alternativ können Sie auch unser Forms-Formular verwenden und wir posten den Beitrag anonym. Um zu sehen wie dies funktioniert, öffne deine veröffentlichte Website. Kategorien Alle Beiträge Meine Beiträge Vorschlag kreieren Belegverarbeitung & -ausgabe Welche Funktionen fehlen Ihnen bei der Verarbeitung von Belegen? subcategory-list-item.views subcategory-list-item.posts 0 Abonnieren E-Rechnung Was fehlt Ihnen bei unserer XRechnung, bzw. was können wir verbessern? subcategory-list-item.views subcategory-list-item.posts 0 Abonnieren Lieferantenbewertung Welche Funktionen wünschen Sie sich im Bereich Lieferantenbewertung? subcategory-list-item.views subcategory-list-item.posts 0 Abonnieren Kommunikation Welche Funktionen fehlen Ihnen im Bereich Kommunikation? subcategory-list-item.views subcategory-list-item.posts 0 Abonnieren Sonstiges Welche Funktionen wünschen Sie sich von uns noch? subcategory-list-item.views subcategory-list-item.posts 0 Abonnieren Forum - Frameless

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