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- Unternehmen | BELWARE
BELWARE® stellt sich vor! Seit wann gibt es BELWARE®? Was macht BELWARE®? Wer gehört zum Team von BELWARE®? Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu Ihren Fragen über BELWARE®! Über Uns BELWARE GmbH - Digitalisierung mit Herz und Verstand Seit über 20 Jahren steht die BELWARE GmbH für innovative Softwarelösungen, die den digitalen Wandel in Unternehmen aktiv mitgestalten. Unser Fokus liegt auf der Entwicklung und Integration von Erweiterungen für Microsoft Dynamics 365 Business Central – insbesondere in den Bereichen E-Rechnung, Belegausgabe, Automatisierung und Schnittstellenkommunikation. Was uns auszeichnet? Wir verbinden technisches Know-how mit einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse unserer Kunden. Ob Mittelstand oder Großunternehmen – wir denken mit, voraus und manchmal auch quer, um die besten Lösungen zu schaffen. Unsere Produkte und Services sind nicht nur funktional, sondern auch praxisnah und anwenderfreundlich. Dabei setzen wir auf enge Zusammenarbeit, transparente Kommunikation und kontinuierliche Weiterentwicklung. BELWARE ist mehr als ein Softwareunternehmen. Wir sind ein Team aus engagierten Menschen, die gemeinsam an einer digitalen Zukunft arbeiten – mit Leidenschaft, Kreativität und einem starken Gemeinschaftsgefühl. Das zeigt sich nicht nur in unseren Projekten, sondern auch in besonderen Momenten wie unserem 20-jährigen Jubiläum auf Mallorca. Und noch mehr: Wir sind Gründungsmitglied der SMART REGION Emscher-Lippe e.V. - dem Netzwerk der Digitalisierungsakteure der Emscher-Lippe Region! Gemeinsam mit diversen weiteren Unternehmen treiben wir die digitale Transformation in der Region voran - mit innovativen Unternehmen, vielen digitalen Projekten und einem starken Netzwerk. Lernen Sie uns kennen – wir freuen uns auf den Austausch! Software, Service, Struktur - unser Team dahinter Bernd Belecke Finanzbuchhalter - Lizenzen Johanna Belecke Geschäftsführerin & Solutions Consultant Jörg Belecke Geschäftsführer & Product Owner Marcel Beeck Head of Development Christian Flöcklbauer Developer Farina Kuhn Finanzbuchhalterin - Offene Posten Dany Kanaan Developer Justyna Maleszka Gute Fee Lara Stricker Solutions Consultant David Ziegerath Developer Werde Teil unseres Teams! Hier findest du unsere offenen Stellen: Ausbildung im Büro bei BELWARE GmbH – Starte am 01.08.2026 durch! Azubi Fachinformatiker:in für Anwendungsentwicklung (m/w/d) Marketing- & Vertriebsassistenz (m/w/d) Entwickler (gn) – Vollzeit | 100 % Remote möglich Ihre Nachricht an uns Martin-Luther-Str. 18 | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 2362 788 90 55 0 info@belware.de Name Firma Email Ihre Nachricht Send Danke für Ihre Nachricht!
- Easy Batch| BELWARE
Alle relevanten Belege in MS 365 Business Central (ehemals Dynamics NAV/Navision) automatisiert und zeitgesteuert im Stapel (Stapelversand) senden Erweiterung der Belegsendeprofile auf Debitor und Report-Ebene. Einzel- und Massenversand per Selektion aus der Übersicht oder nach einem Buchungsprozess Connector 365 Easy Batch Mehrere Belege auf einmal verarbeiten Um Zeit zu sparen möchten Sie bei der Verarbeitung von Belegen aus Ihrer Microsoft Dynamics 365 Business Central-Umgebung mehrere Belege auf einmal verarbeiten aber der Standard von Dynamics 365 Business Central lässt dies nicht zu. Dadurch dauert ein Prozess, der innerhalb weniger Minuten erledigt werden könnte, viel länger. Mit dem Connector 365 Easy Batch ist es möglich, mehrere Belege in einem Stapel zu verarbeiten. Wählen Sie einfach die Dokumente aus, die Sie verarbeiten möchten und klicken Sie auf die entsprechende Schaltfläche. Eine Arbeit, die sonst viel wertvolle Zeit kostet, kann so in wenigen Minuten erledigt werden. Easy Batch Maske und Standard Maske Business Central Einrichtung Dokumentenlayouts für Easy Batch Um die App in Betrieb zu nehmen, richten Sie in den Dokumentenlayouts der Kunden ein, wie ein Beleg verarbeitet werden soll Archivierung verarbeitete Belege in Business Central Nach dem Versenden werden alle verarbeiteten Belege in den Aktivitäten archiviert, dies erleichtert die Rückschau auf vergangene Vorgänge Easy Batch Maske und Standard Maske Business Central 1/4 Dies alles bietet Ihnen Easy Batch nahtlose Integration in die Belegsendeprofile detaillierte Steuerung der Belegsendeprofile auf Report-Ebene pro Beleg mehrere Belegsendeprofile Einzel- und Massenversand per Selection mit einem Klick Erweiterung der Belegsendeprofile: XRechnung*, E-POST & PDF* *Zum verwenden der jeweiligen Funktionen wird entsprechend der Erwerb der Connector 365 XRechnung bzw. Connector 365 E-POST App vorausgesetzt Connector 365 Für alle Versionen ab BC15 SAAS Um Easy Batch aus dem AppSource zu laden, folgen Sie bitte unten stehendem Link. AppSource Lizenzbestellung ON PREM Wenn Sie Easy Batch für Ihr System bestellen möchten, folgen Sie unten stehendem Link. Download Lizenzbestellung Pre Sale Kontakt Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier ! Connector NAV/BC Für alle Versionen von BC14 und älter ON PREM Falls sie noch auf einer Altversion von Business Central arbeiten, dann kontaktieren Sie uns bitte. Kontakt Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier ! Funktionen können je nach eingesetzter Soft- und Hardware, sowie Versionsstand und Infrastruktur abweichen. To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key.
- Entwicklung | BELWARE
Unsere Entwicklungsleistungen Standardlösungen stoßen manchmal an Grenzen - besonders wenn Prozesse speziell, Anforderungen komplex oder Systeme individuell gewachsen sind. Genau hier setzen wir an. Mit unserer langjährigen Erfahrung in Microsoft Dynamics 365 Business Central und angrenzenden Technologien entwickeln wir Erweiterungen, Schnittstellen und Funktionen, die exakt zu Ihrem Unternehmen passen. Ob Anpassungen an bestehenden Connector 365 Apps oder komplett neue Custom Module - wir denken mit, entwickeln zielgerichtet und liefern Lösungen, die funktionieren. Jetzt kontaktieren Unsere Entwicklungen im Überblick Erweiterungen für Business Central Wir passen Business Central exakt an Ihre Anforderungen an - von kleinen Optimierungen bis zu komplexen Erweiterungen: Benutzerdefinierte Felder, Seiten und Reports Erweiterung von Standardprozessen Optimierung der Benutzerführung und vieles mehr! Jetzt anfragen Schnittstellen & Integration Wir verbinden Ihre Systeme - sicher, performant und zuverlässig: Entwicklung von APIs Integration von Drittanwendungen und weitere! Jetzt anfragen Eigene Module & Funktionen Wenn Standard nicht reicht, entwickeln wir individuelle Custom Module, die Ihre Porzesse optimal unterstützen: Spezialfunktionen oder Sonderfunktionen Automatisierungen und noch weitere! Jetzt anfragen Anpassung bestehender Apps Unsere Apps sind flexibel - und wenn nötig, können Sie hierfür Anpassungen beauftragen: Customizing bestehender Funktionen Erweiterung für spezielle Use Cases Performance-Optimierung und vieles mehr! Jetzt anfragen Feature-Entwicklung & Roadmap-Beteiligung Feature auf der Roadmap? Wenn Ihre gewünschte Funktion bereits auf unserer Roadmap steht, profitieren Sie doppelt: Sie erhalten ein bewährtes Feature – und wir entwickeln es mit Blick auf Ihre Anforderungen weiter. Feature wird dringend benötigt? Sie können die Entwicklung eines Features vorziehen und aktiv beauftragen. In diesem Fall beteiligen wir uns mit 50 % an den Entwicklungskosten – und das Feature wird direkt umgesetzt. Sprechen Sie uns an - wir entwickeln Ihre Lösung. Feature anfragen Entwicklung gesucht - Kontaktieren Sie uns Martin-Luther-Str.18 | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 2362 788 90 55 0 info@belware.de Vorname Nachname E-Mail Firma Vorwahl Telefonnummer BC-Version Option wählen Nachricht Send Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir haben Ihre Nachricht erhalten und melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen.
- Hilfeportale | BELWARE
Dokumentationen zu: Connector 365, Connector NAV/BC, Business Central, Microsoft 365, Teams oder STARFACE? Auf unserer Hilfeportale Seite finden Sie den Weg zu allen relevanten Hilfeseiten, der Onlinehilfe für den Connector NAV und Connector 365 Apps, sowie die Links zu unseren Partnern. Hilfeportale BELWARE GmbH Über unser separates Docs-Portal haben Sie Zugriff auf verschiedene Ressourcen und Anleitungen zu unseren Apps und Lösungen, die Ihnen Hilfestellung geben. Dokumentationsportal Downloadportal mehr... STARFACE Hier finden Sie schnell Hilfe bei allen Fragen rund um alle STARFACE Produkte, zu Hardware wie Appliance, Telefone und Headsets etc., sowie zu den Support-Leistungen. Service Center Knowledge Base Microsoft Microsoft 365 Dokumentation Business Central Hier finden Sie links zu verschiedenen Themenbereichen von Microsoft. Microsoft 365 Support Teams Microsoft Learn
- Impressum | BELWARE
Das Impressum für die Webseite von der BELWARE GmbH. Impressum Inhaltsübersicht Impressum Microsoft Verträge, Vereinbarungen und Bestimmungen Impressum Angaben gemäß § 5 TMG: BELWARE® GmbH Martin-Luther-Strasse 18 46284 Dorsten Vertreten durch: Johanna Belecke Jörg Belecke Kontakt: Telefon: +49 2362 788 90 55 0 E-Mail: info@belware.de Registereintrag: Eintragung im Handelsregister Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen Registernummer: HRB 8162 Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 242608982 Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Johanna & Jörg Belecke Martin-Luther-Strasse 18 46284 Dorsten Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken: Auf dieser Website befinden Sie Bilder, Grafiken, Logos und sonstige Publikationen Dritter. Diese unterliegen jeweils dem Urheberrecht des Einzelnen. Sollten keine Informationen veröffentlicht sein, so erhalten Sie weitere Informationen auf Anfrage. Quelle: Erstellt mit dem Impressum Generator von http://www.e-recht24.de HAFTUNGSAUSSCHLUSS Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Datenschutz Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button) Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/ . Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook "Like-Button" anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de . Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Twitter Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., Twitter, Inc. 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion "Re-Tweet" werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy . Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings ändern. Quellverweis: eRecht24 Disclaimer , eRecht24 Facebook Datenschutzerklärung , Datenschutzerklärung für Google Analytics , Twitter Bedingungen Microsoft Verträge, Vereinbarungen und Bestimmungen Microsoft License Terms / Software Lizenzbestimmungen https://www.microsoft.com/licensing/terms/de-DE/welcome/welcomepage Microsoft Customer Agreement / Microsoft-Kundenvertrag https://www.microsoft.com/licensing/docs/customeragreement Microsoft Products and Services Data Protection Addendum (DPA) https://www.microsoft.com/licensing/docs/view/Microsoft-Products-and-Services-Data-Protection-Addendum-DPA Microsoft Services Level Agreements (SLA) https://www.microsoft.com/licensing/docs/view/Service-Level-Agreements-SLA-for-Online-Services Microsoft Bridge to the Cloud 2 - Promotion Microsoft Verträge, Vereinbarungen & Bestimmungen
- SMTP2Fax | BELWARE
Fax Versand per SMTP2Fax aus Microsoft Dynamics 365 Business Central (ehemals Dynamics NAV/Navision). Einheitlicher Belegversand von z. Bsp. Bestellungen, Mahnungen, Angeboten oder Aufträgen per Fax und dabei die volle Kontrolle über Status und Protokollierung im System und am Vorgang pro Dokument. Connector 365 SMTP2Fax Faxen direkt aus Business Central! Jetzt kontaktieren Auch in Zeiten digitaler Kommunikation sind Faxe in vielen Branchen weiterhin unverzichtbar. Mit unserer Lösung SMTP2FAX integrieren Sie die Faxfunktion nahtlos in Microsoft Dynamics 365 Business Central – für einen einheitlichen Versandprozess und volle Transparenz. Faxversand per Knopfdruck Standardmäßig bietet Business Central keine Möglichkeit, Dokumente direkt zu faxen. Statt Ausdruck und manuellem Versand ermöglicht unsere App den Faxversand direkt aus dem Dokument heraus – mit nur einem Klick. Die App fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Business Central und Ihrem bestehenden Faxdienst (SMTP to Fax). Flexible Einstellungen pro Dokumententyp Für unterschiedliche Dokumententypen können individuelle Faxnummern hinterlegt werden – so behalten Sie die Kontrolle und passen den Versand flexibel an Ihre Prozesse an. Lückenlose Protokollierung Unsere Lösung bietet eine zentrale Faxhistorie sowie eine Dokumentenbezogene Protokollierung. So sehen Sie jederzeit: Wer hat das Fax versendet? Was wurde versendet? Wann wurde es versendet? Wurde das Fax erfolgreich zugestellt? Jetzt Termin vereinbaren Mit einem Klick zur Lösung - jetzt testen! Unsere SMTP2Fax steht sowohl für SaaS als auch für On-Premises zur Verfügung und kann direkt ausprobiert werden: Für SaaS-Nutzer: die App ist im Microsoft AppSource verfügbar und kann ohne Einschränkungen in der Sandbox-Umgebung getestet werden. Wer die Lösung direkt im Produktivsystem einsetzen möchte, hat sogar 30 Tage Zeit, sie im Live-Betrieb zu testen - ganz ohne vorherige Lizenzierung. Für On-Premises-Nutzer: die Lösung kann über unser Downloadportal heruntergeladen und ebenfalls uneingeschränkt in Cronus- oder Testumgebungen eingesetzt werden. Die aktuellen Preise und Lizenzinformationen finden Sie hier: >BC15/SaaS | <BC14 Lösung entdecken - Demo oder Angebot ganz einfach anfordern Martin-Luther-Str.18 | Fürst-Leopold-Platz 1 46284 Dorsten Deutschland +49 2362 788 90 55 0 info@belware.de Vorname Nachname E-Mail Firma Vorwahl Telefonnummer BC-Version Option wählen Anliegen * Pflichtfeld Demo-Termin Angebot Nachricht Send Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir haben Ihre Nachricht erhalten und melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen.
- Dynamics 365 Business Central | BELWARE
Die ERP-Software für kleine und mittelständische Unternehmen verbindet alle Geschäftsbereiche miteinander. MS Dynamics 365 BC (ehemals DynamicsNAV/Navision) ist flexibel anpassbar und Ortsunabhängig nutzbar. Die Anwendung ist schnell implementiert und konfigurieren. Microsoft Dynamics 365 Business Central Ihr gesamtes Unternehmen an einem Ort Microsoft Dynamics 365 Business Central ist DIE ERP-Software für kleine und mittelständische Unternehmen. Sie verbindet all Ihre Betriebsabläufe in einem Template. Dabei absolut flexibel, denn Business Central ist in der Cloudversion absolut Ortsunabhängig und auf jedem Gerät verfügbar. Und es geht noch besser! Ihr Unternehmen wächst? Kein Problem, Business Central wächst flexibel mit. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Funktionen von Business Central. Cloud Geschäftsmodelle schneller übernehmen, flexible Bereitstellung, Zuverlässigkeit und Anpassunsfähigkeit. Jederzeit und überall miteinander vernetzt arbeiten, während Sie von allen Funktionen profitieren. Projekte Gewährleisten Sie den Erfolg und die Rentabilität Ihrer Projekte, indem Sie diese mit Microsoft Dynamics 365 Business Central planen und in Echtzeit begleiten. Insights Verbinden Sie Personen, Prozesse und Insights. Eingebettete Anleitungen, Dashboards und die Zusammenarbeit mit MS 365 und Teams ermöglichen bessere und schnellere Entscheidungen! Kundenservice Verbessern Sie Ihre Kundenbetreuung, indem Sie alles zentral verwalten und in den Service miteinbeziehen. Finanzen Schnell zum Finanzabschluss, Prognosen verbessern und Berichte & Leistungen in Echtzeit verfolgen an allen Standorten. Lager- management Verfolgen Sie Ihren Einkauf, die Produktion, den Bestand und das Lager, sodass Sie immer den Lieferzeitpunkt sicherstellen können. . Branchenspezifische Apps erweitern Ihr Business Central zu einem flexiblen, perfekt angepassten Begleiter im Geschäftsalltag. Solche Add-Ons oder Apps finden Sie auch von uns im Bereich Kommunikation, Belegmanagement und Schnittstellen. Welche Lizensierung passt zu Ihrem Unternehmen? Ist nichts passendes für Sie und Ihre Anforderungen dabei? Oder fehlen Ihnen bestimmte Funktionen, die Ihnen Ihren Arbeitsablauf vereinfachen und optimieren? Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin und wir finden gemeinsam die beste Lösung für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen! Beratungstermin All-in-One-Lizenzierungsoptionen vergleichen Dynamics 365 Business Central Essentials Dynamics 365 Business Central Premium unbegrenzte Benutzerzahl unbegrenzte Anzahl von Unternehmen Anpassung und Erweiterbarkeit mehrere Umgebungen Finanzmanagement Vertrieb und Marketing Vertrieb und Lieferung Einkaufskonto und Verbindlichkeiten Bestand Beschaffungsplanung und Verfügbarkeit Projektmanagement Serviceverwaltung Lagerortverwaltung Produktion Lizensierungsleitfaden Sie sind bereits Nutzer von Microsoft Dynamics 365 Business Central und auf der Suche nach Apps, AddOns oder Extensions um Ihren workflow und Ihre Produktivität zu verbessern? Unsere Apps finden Sie HIER .
- AGB | BELWARE
die AGB der BELWARE GmbH bezeichnet die allgemeinen Geschäftebedingungen unseres Unternehmens AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.01.2024 BELWARE GmbH Martin-Luther-Str. 18 46284 Dorsten Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8162 Geschäftsführer: Jörg Belecke, Johanna Belecke Im folgenden BELWARE Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültig ab 01.01.2024 § 1 Tätigkeit/Auftrag 1. Aufträge an BELWARE können telefonisch, per E-Mail oder schriftlich im Original erteilt werden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages zustande oder durch Beginn der Auftragsdurchführung. Für die Annahme dürfen die gleichen Kommunikationsmittel benutzt werden wie die, die für die Auftragserteilung verwandt wurde. 2. Bei Auftragserteilung per E-Mail oder Telefon trägt der Auftraggeber das Risiko der Verfälschung oder technischen Veränderung oder Unvollständigkeit des Auftrages durch diese Beauftragungsform. BELWARE kann sich auf die Vollständigkeit und richtigen Inhalt verlassen. Für die Auftragsbestätigung durch BELWARE gilt, dass diese so, wie abgesandt, auch angekommen ist. 3. Die Leistung von BELWARE erfolgt ausschließlich nach diesen Bestimmungen. Sie gelten insbesondere auch für alle Folgeaufträge, auch wenn hierauf in den Folgeaufträgen/Bestätigungen nicht gesondert Bezug genommen wird. Aufträge des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen Einkaufsbedingungen/AGB wird hiermit widersprochen. 4. BELWARE ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages externer Mitarbeiter zu bedienen. In der Wahl der Mittel zur Auftragsdurchführung ist BELWARE grundsätzlich frei, fachliche Weisungen hat er nicht zu beachten. Beachtet er sie trotzdem und resultieren daraus Mehraufwendungen, so hat der Auftraggeber diese auszugleichen. BELWARE ist zur Teilleistung berechtigt. 5. Die Aufträge beinhalten nicht die rechtliche Prüfung, inwieweit die Auftragserfüllung gegen Vorschriften des Steuerrechts oder andere Gesetze verstößt, auch nicht gegen Urheberrechte der Software, die durch die Programmierung ergänzt wird. Es erfolgt auch keine Überprüfung, ob durch die ergänzende Programmierung möglicherweise Gewährleistungsrechte der ursprünglichen Software untergehen. Es besteht keine Verpflichtung seitens BELWARE, die erstellten Programme geänderten Rechtsvorschriften anzupassen oder den Auftraggeber darauf hinzuweisen. § 2 Vergütung, Verzug, Kündigung, Schadensersatz 1. Für jeden Auftrag ist vorab eine pauschale Vergütung oder eine Vergütung nach Aufwand zu vereinbaren. 2. Die Zeitabrechnungen erfolgen je angefangene 15 Minuten. Eine Zwischenrechnung kann nach jeweils fünf Stunden erfolgen. Bei Pauschalvergütungen ist BELWARE berechtigt, einen Vorschuss von 50% der Gesamtsumme nach Auftragserteilung zu verlangen. BELWARE kann seine Leistung so lange zurückhalten, bis die Rechnungen / Vorschussrechnungen ausgeglichen sind. Entscheidend ist der Geldeingang bei BELWARE. BELWARE ist zudem berechtigt, vor Übergabe der fertiggestellten Leistung die vollständige Bezahlung seiner Forderungen zu verlangen. 3. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung auszugleichen. Werden die Forderungen nicht fristgerecht ausgeglichen, kann BELWARE eine Nachfrist zur Zahlung von 14 Tagen setzen (Mahnung). Erfolgt auch dann keine Zahlung, ist BELWARE berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen und pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der pauschale Schadensersatz beläuft sich auf 50% der restlichen Vergütungssumme, die umgesetzt worden wäre, wenn der Auftrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. BELWARE behält sich einen höheren Schadensersatzanspruch vor. Für die bereits geleisteten Arbeiten ist die bis dahin verdiente Vergütung zu zahlen. Je Mahnung ist ein pauschaler Aufwand von 10,00 € zu ersetzen sowie Verzugszinsen in Höhe von 10% zu zahlen, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. § 3 Auftragserfüllung 1. Noch während der Auftragsbearbeitung kann sich herausstellen, dass der Auftrag wider Erwarten aufgrund technischer Probleme nicht oder nicht zu dem vereinbarten Preis ausgeführt werden kann. BELWARE ist berechtigt, noch innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang vom Auftrag zurückzutreten. Eine Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit entfällt. Die Übergabe der bis dahin erbrachten Leistung entfällt. 2. Ist der Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung verpflichtet, bestimmte Informationen an BELWARE herauszugeben oder bestimmte Materialien zur Verfügung zu stellen (Mitwirkungspflichten), so sind diese Mitwirkungspflichten unverzüglich nach Anforderung vorzunehmen. Werden die Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt und ist auch eine gesetzte Nachfrist von 14 Tagen erfolglos verstrichen, ist BELWARE berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz nach § 2 zu verlangen oder die Bearbeitung des Auftrages von der Erfüllung der geforderten Mitwirkung abhängig zu machen. 3. Ist für den Auftrag eine bestimmte Ausführungsfrist vereinbart, gilt folgendes: Die Ausführungsfrist kann verlängert werden, wenn BELWARE oder der sachbearbeitende Mitarbeiter erkrankt ist oder sonstige, nicht im Einflussbereich von BELWARE stehende Umstände eine Verzögerung bedingen, insbesondere durch Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Rohstoff- und Energiemangel, behördliche Anordnungen oder nicht erteilte Genehmigungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich von Monopoldiensten etc. BELWARE ist berechtigt, in diesen Fällen die Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. 4. Sollte die vereinbarte Frist zur Leistung nicht von BELWARE eingehalten werden, muss BELWARE schriftlich darauf hingewiesen werden, dass die Frist versäumt wurde. Der Auftraggeber hat dabei eine Nachfrist zur Fertigstellung von mindestens vier Wochen zu setzen und, wenn das gewollt ist, darauf hinzuweisen, dass der Auftrag bei erneuter Fristversäumung entzogen wird. Wird die Frist erneut nicht eingehalten, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Wochen schriftlich gekündigt werden. Die bis zum Kündigungszeitpunkt geschaffene Leistung ist entsprechend zu vergüten. BELWARE ist insoweit zu Teilleistungen berechtigt. Wird die Leistung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch fertiggestellt, ist der Vertrag erfüllt. 5. Ein Schadensersatz bei nicht fristgerechter Erfüllung ist ausgeschlossen, soweit BELWARE nicht vorsätzlich gehandelt hat. Er ist begrenzt auf maximal den Betrag, der als Vergütung bei ordnungsgemäßer Erfüllung vereinbart war. § 4 Datenschutz und Geheimhaltung 1. BELWARE hält sich an die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten dürfen von BELWARE oder von Dritten zur Durchführung des Auftrages verarbeitet werden. 2. BELWARE verpflichtet sich und alle für die Auftragsabwicklung eingesetzten Personen, dauerhaft über alle ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung vom Auftraggeber bekannt gewordenen Daten, insbesondere Kundendaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Dritten nicht zugänglich zu machen und somit geheim zu halten. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrages. § 5 Mängel/Gewährleistung 1. Die Herstellung von Software erfolgt mit der erforderlichen Sorgfalt. Trotzdem können Fehler nicht vollständig bei allen Anwendungen ausgeschlossen werden. Das ist dem Auftraggeber bekannt. Insbesondere bei individuell erstellten Softwarelösungen zur Ergänzung bereits bestehender Lizenzsoftware kann Fehlerfreiheit nicht garantiert werden. Sollten Nachbesserungsarbeiten erforderlich werden, erfolgen diese auf Kosten des Auftraggebers, außer der Auftraggeber weist nach, dass die Leistung fehlerhaft erbracht wurde. Sollte die Leistung in diesem Sinne fehlerhaft erbracht worden sein, ist der Umfang der Mängel BELWARE unverzüglich schriftlich mitzuteilen. BELWARE ist zur Mängelbeseitigung berechtigt. Erst nach erfolglosen drei Mangelbeseitigungsversuchen ist der Auftraggeber berechtigt, weitere gesetzliche Ansprüche durchzusetzen. 2. Bei Änderungen oder auch nur Änderungsversuchen an der Software ohne Genehmigung durch BELWARE entfallen alle Mängelgewährleistungsansprüche, außer der Auftraggeber weist nach, dass der Fehler nicht von diesen Änderungen verursacht wurde. § 6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens 1. Die Haftung von BELWARE auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §6 eingeschränkt. 2. BELWARE haftet nicht a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; b) im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken. 3. Soweit BELWARE gemäß § 6 2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die BELWARE bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer BELWARE Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. 4. In den Fällen dieses § 6 3. sind mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. 5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von BELWARE für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von 5.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BELWARE. 7. Soweit BELWARE technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 8. Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. § 7 Nutzungsberechtigung/Urheberrechte, Schadensersatz 1. Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständigem Ausgleich der Vergütung auf den Auftraggeber übertragen, bis dahin bleiben die Nutzungsrechte bei BELWARE Ein Weiterverkauf der Programme durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. BELWARE kann die Programme weiter veräußern. 2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von BELWARE gefertigten Programme, Plänen, Entwürfe, Zeichnungen u.ä. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstehen, verbleiben diese bei BELWARE. BELWARE ist selbstverständlich frei in der weiteren Vermarktung seiner aufgrund des Auftrages erlangten eigenen Erkenntnisse. 3. Die Programme, die als Ergänzung zu bestehender lizenzierter Software erstellt wurden, werden für die Anzahl der zum Zeitpunkt der Übertragung der Nutzungsrechte vorhandenen Lizenzen erstellt. Müssen aufgrund der Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers (Bsp. Microsoft) aufgrund Erweiterungen des Geschäftsfeldes, des Betriebes o.ä. vom Auftraggeber weitere Lizenzen hinzugekauft werden, so ist auch für die Erweiterungen, die BELWARE erstellt hat, eine Gebühr zu entrichten, um die Programme weiterhin für die weiteren Lizenzen nutzen zu dürfen. Es ist eine angemessene Vergütung zu entrichten, die nicht unter 30% der Herstellungskosten der Programme angefallen sind. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Erwerb weiterer Lizenzen BELWARE zu melden, spätestens vier Wochen nach deren Erwerb, damit eine entsprechende Nachberechnung erfolgen kann. Erfolgt die Meldung verspätet oder gar nicht, hat der Auftraggeber einen pauschalen Schadensersatz zu leisten in Höhe von 50% des ursprünglichen Auftragswertes, wobei der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann. § 8 Erlaubnis zur Programmerweiterung 1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass BELWARE seine Leistungen erbringen darf, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Softwarelizenzen. Gegebenenfalls hat BELWARE sich die Erlaubnis von dem Berechtigten zu holen, damit Änderungen oder Ergänzungen zur Software programmiert und eingesetzt werden dürfen. Zur Lösung des an BELWARE angetragenen Problems muss dieser ggf. fremde Software nutzen. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, hierfür möglicherweise erforderliche Lizenzen und Erlaubnisse zu besorgen. Das Unterlassen dieser Pflicht geht ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers, er hat BELWARE von Ansprüchen Dritter freizustellen. Als zusätzliche Besonderheiten nur für Aufträge, bei denen BELWARE als Subunternehmer für den Auftraggeber auftritt, gelten die §§ 9-11; § 9 Aufträge für Dritte 1. BELWARE erbringt seine Leistung für den Auftraggeber, indem er direkt mit dem Dritten Lösungen für das bestehende Problem (Auftrag) erarbeitet. Gegenüber dem Dritten tritt BELWARE als Mitarbeiter des Auftraggebers auf, außer es ist im Vertrag anderes geregelt. BELWARE kann direkt mit dem Dritten Termine absprechen und Details des Auftrages regeln. 2. Würde aufgrund dieser Absprachen der ursprüngliche Auftrag erweitert werden, ist vor weiterer Auftragsbearbeitung der Auftraggeber davon zu unterrichten, wenn eine Mehrvergütung von 30% des ursprünglichen Auftragswertes aus den Änderungen BELWARE Software GmbH resultieren, und aufzufordern, diesen geänderten Auftrag zu erteilen. Liegen die Änderungen unter diesem Prozentsatz oder wurden sie vom Auftraggeber genehmigt, hat der Auftraggeber die damit verbundene erhöhte Vergütung zu zahlen. § 10 Abtretung der Forderung des Auftraggebers gegenüber dem Dritten an BELWARE 1. Der Auftraggeber tritt BELWARE seine Forderungen gegenüber dem Dritten aufgrund der erbrachten Leistung von BELWARE in der Höhe ab, in der die Forderungen von BELWARE gegenüber dem Auftraggeber bestehen, BELWARE nimmt die Abtretung an. 2. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Trotzdem ist BELWARE im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur dann Gebrauch machen, wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder insolvent/zahlungsunfähig ist bzw. das Konkursverfahren beantragt oder eröffnet ist. 3. BELWARE kann in einem solchen Falle verlangen, dass ihm die abgetretene Forderung sowie die Daten des Dritten benannt und ihm die Unterlagen ausgehändigt werden sowie dem Dritten von Seiten des Auftraggebers die Abtretung angezeigt wird. BELWARE darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Bis zur Zahlung der Vergütung bleibt es gemäß § 7 I. § 11 Haftung gegenüber Dritten 1. Für eine Haftung für Schäden, die anlässlich der Auftragsbearbeitung beim Dritten, egal aus welchem Rechtsgrund, entstehen, gilt, dass BELWARE nur so gegenüber dem Auftraggeber haftet, wie wenn er Arbeitnehmer des Auftraggebers wäre. 2. Im Übrigen bleibt es bei der Haftungsbegrenzung nach § 6. § 12 Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Dorsten, es gilt deutsches Recht. § 13 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten. § 14 Nebenabreden, Schriftform, Aufrechnungsverbot Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Vertragsabsprachen im Einzelauftrag gehen diesen Regelungen jedoch vor. Der Auftraggeber kann mit Forderungen gegenüber BELWARE nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Dorsten, Dezember 2023
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